Einkommensteuererkläung in Sekunden überprüfen und Fälschungen erkennen

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Worum geht es bei einer Steuererklärung und wer stellt sie aus?

Die Einkommensteuererklärung ist das zentrale Dokument, mit dem eine Person ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Staat offenlegt. Das Bundesministerium der Finanzen regelt, wer diese Erklärung abgeben muss und nach welchen Regeln.

Wenn jemand diese Unterlagen bei Ihnen vorlegt, handelt es sich um die offizielle Mitteilung über sein Einkommen für einen bestimmten Zeitraum. Sie können damit überprüfen, ob die Person ihre steuerlichen Pflichten erfüllt hat und wie ihre wirtschaftliche Situation aussieht.

  • Wer stellt sie aus

    Nicht eine Behörde stellt dieses Dokument aus, sondern die steuerpflichtige Person selbst. Das Bundesministerium der Finanzen legt nur fest, nach welchen Regeln und Fristen sie eingereicht werden muss.

  • Eigenhändige Unterschrift ist Pflicht

    Das Dokument trägt rechtliche Gültigkeit nur, wenn die steuerpflichtige Person es selbst unterschrieben hat. Das ist keine optionale Formalität, sondern eine zwingende Voraussetzung.

  • Wann wird sie benötigt

    Sie fordern dieses Dokument an, wenn Sie überprüfen möchten, welche Einnahmen und Ausgaben jemand hatte. Banken, Vermieter oder Arbeitgeber nutzen es, um die finanzielle Situation einer Person zu bewerten.

  • Zeitraum und Geltungsdauer

    Die Erklärung bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Sie ist spätestens sieben Monate nach Ende dieses Jahres einzureichen, um ihre Gültigkeit zu bewahren.

Das erkennt man an einer echten Steuererklärung

Eine Einkommensteuererklärung muss bestimmte Angaben und Merkmale haben, damit das Finanzamt sie anerkennt. Hier sehen Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie ein Dokument überprüfen.

  • Eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen

    Das ist die wichtigste Anforderung: Die Person, die die Erklärung abgibt, muss selbst unterschreiben. Prüfen Sie, ob eine echte Unterschrift vorhanden ist, keine gedruckte oder digital eingefügte.

  • Vollständige Adresse und Steuernummer

    Der Name, die Adresse und die Steuernummer des Steuerpflichtigen müssen korrekt und vollständig eingetragen sein. Das Finanzamt braucht diese Daten, um die Erklärung zuzuordnen.

  • Angabe des Veranlagungszeitraums

    Die Erklärung muss sich auf ein bestimmtes Kalenderjahr beziehen. Dieses Jahr muss deutlich auf dem Dokument angegeben sein, etwa 'Steuererklärung für das Jahr 2023'.

  • Detaillierte Einkunftsangaben

    Alle Einkunftsarten müssen aufgelistet werden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder sonstige Einkünfte. Die Beträge sollten schlüssig und nachvollziehbar sein.

  • Angabe der Betriebsstättennummer (falls relevant)

    Falls der Steuerpflichtige selbstständig tätig ist oder mehrere Tätigkeitsstätten hat, muss die entsprechende Betriebsstättennummer angegeben werden.

  • Kopien der Belege und Nachweise

    Die Erklärung sollte von Belegen begleitet sein, die die angegebenen Einkünfte, Werbungskosten und Sonderausgaben belegen. Dazu gehören etwa Lohnsteuerbescheinigungen oder Kontoauszüge.

  • Korrekter Eingabedatum oder Postmerkmal

    Wenn die Erklärung eingereicht wurde, muss nachvollziehbar sein, wann sie beim Finanzamt angekommen ist. Achten Sie auf ein Eingangsdatum oder einen Poststempel, falls sie postalisch eingereicht wurde.

  • Berechnungen und Summen stimmen überein

    Die Zwischensummen und die Gesamtsumme der Einkünfte und Ausgaben müssen mathematisch korrekt sein. Rechenfehler deuten oft auf unseriöse Dokumente hin.

Warum Sie eine Einkommensteuererklärung überprüfen sollten

Eine Einkommensteuererklärung ist ein rechtlich bindendes Dokument, das direkt dem Bundeszentralamt für Steuern vorgelegt wird. Wenn Sie diese Erklärung von einer Person annehmen – etwa als Arbeitgeber, Kreditgeber, Vermieter oder Käufer – prüfen Sie damit indirekt die Finanzlage und Zuverlässigkeit dieser Person. Eine gefälschte oder unvollständig eingereichte Erklärung deutet auf Vertuschungsabsichten hin und gefährdet Ihre eigenen Interessen.

Das Risiko liegt darin, dass gefälschte Steuererklärungen oft verwendet werden, um Einkommen vorzutäuschen, das es nicht gibt. Ein Kandidat könnte sein Jahresgehalt übertrieben darstellen, ein Mieter seine finanzielle Leistungsfähigkeit vortäuschen oder ein Kreditnehmer von einem Vermögen berichten, das nicht existiert. Indem Sie überprüfen, ob die vorliegende Erklärung echt ist und alle erforderlichen Merkmale aufweist, schützen Sie sich vor falschen Annahmen und möglichen Rechtsfolgen.

7 Monate

Abgabefrist nach Jahresende

Steuererklärungen für ein Kalenderjahr müssen spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres eingereicht sein. Eine zu spät eingereichte oder nicht eingereichte Erklärung ist ungültig.

Abgabenordnung (AO) § 149

Woran erkennt man eine echte Steuererklärung in 2 Minuten

Sie halten ein Dokument in der Hand und fragen sich: Ist das wirklich die Steuererklärung, die das Finanzamt braucht? Oder haben Sie eine Kopie bekommen, die nicht rechtsgültig ist? Hier sind vier konkrete Punkte, an denen Sie in Sekundenschnelle erkennen, ob das Papier vor Ihnen standhält.

  1. Unterschrift prüfen – das Wichtigste zuerst

    Eine rechtsgültige Einkommensteuererklärung muss eigenhändig unterschrieben sein. Das heißt: nicht digital eingescannt, nicht von jemandem anderen unterzeichnet. Suchen Sie nach einer echten Tinte-Unterschrift auf dem Dokument. Fehlt sie oder sieht sie gedruckt aus? Dann ist das Papier nicht brauchbar. Das Einkommensteuergesetz (EStG § 25) schreibt genau das vor.

  2. Absender überprüfen – wer hat das Dokument erstellt

    Werfen Sie einen Blick oben rechts oder unten auf dem Blatt: Dort sollte das Bundesministerium der Finanzen oder das zuständige Finanzamt genannt sein. Unklare oder fehlende Angaben zum Aussteller sind ein Warnsignal. Ein echtes Formular stammt von einer anerkannten Behörde, nicht von einem privaten Dienst oder einer unsichtbaren Quelle.

  3. Steuerjahr und Frist überprüfen – passt der Zeitpunkt

    Jede Steuererklärung bezieht sich auf ein konkretes Kalenderjahr. Das Dokument muss das Steuerjahr klar angeben. Außerdem: Steuererklärungen müssen spätestens sieben Monate nach Ende des Jahres abgegeben werden. Liegt die Steuererklärung für 2023 vor und wir schreiben bereits Herbst 2024, ist die Frist abgelaufen. Die Abgabenordnung (AO § 149) setzt hier enge Grenzen.

  4. Formular-Nummer und Layout überprüfen – sieht es professionell aus

    Offizielle Formulare haben eine klare Struktur, Formular-Nummern (zum Beispiel Anlage N, Anlage EÜR) und ein konsistentes Layout. Wenn das Papier vor Ihnen wild durcheinander wirkt, Schriftarten springen, Felder fehlen oder das Design ungewöhnlich ist – das deutet auf eine manipulierte oder fehlerhafte Kopie hin. Vergleichen Sie im Zweifelsfall mit der Musterfassung auf der Webseite des Finanzamts.

Sie sind noch unsicher?

Laden Sie Ihre Steuererklärung hoch und lassen Sie sie in Sekundenschnelle prüfen. Unser Tool erkennt Fälschungen, fehlende Unterschriften und Datierungsfehler automatisch.

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Woran Sie einen gefälschten Steuerbescheid sofort erkennen

Die Einkommenssteuererklärung ist ein hochsensibles Dokument, das Betrüger gerne nachmachen. Hier sind die zuverlässigsten Erkennungszeichen, um eine Fälschung zu entlarven, bevor Sie damit Geschäfte abschließen oder Verträge unterschreiben.

  • Eigenhändige Unterschrift fehlt oder wirkt maschinell

    Das Bundesministerium der Finanzen schreibt vor: Jede Steuererklärung muss von der steuerpflichtigen Person eigenhändig unterzeichnet sein. Liegt nur ein eingescanntes PDF vor oder wirkt die Unterschrift zu perfekt, zu gleichmäßig oder digital nachbearbeitet, ist Alarm angebracht. Echte Unterschriften zeigen kleine Unregelmäßigkeiten und haben Tintenübergänge.

  • Das Datum liegt mehr als sieben Monate nach dem Steuerjahr

    Steuererklärungen müssen spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres eingereicht sein (AO § 149). Wenn Sie ein Dokument sehen, das beispielsweise für 2023 erst im September 2024 datiert ist, stimmt etwas nicht. Kontrollieren Sie das Ausstellungsdatum gegen die Abgabefrist.

  • Behördenlogo oder Kopfzeile wirken unscharf oder fehlerhaft

    Das Bundesministerium der Finanzen nutzt standardisierte Vorlagen mit scharfem Druck und einheitlicher Typografie. Verpixelte Logos, falsche Farben, unausgerichtete Texte oder fehlende Behördenbezeichnungen sind rote Flaggen. Vergleichen Sie mit einem Original auf der Website des Finanzamts.

  • Personendaten stimmen nicht überein oder sind unvollständig

    Achten Sie darauf, dass Name, Geburtsdatum und Steuer-ID (Identifikationsnummer) konsistent sind und nirgends widersprüchlich auftauchen. Gefälschte Dokumente weisen oft Tippfehler auf oder nutzen generische Beispieldaten. Crosscheck mit dem Personalausweis ist Pflicht.

  • Unterschrift des Finanzbeamten oder Stempel fehlen

    Offizielle Steuererklärungen oder Steuerbescheide tragen regelmäßig einen Dienststempel und die Unterschrift eines Sachbearbeiters. Fehlt beides ganz, handelt es sich wahrscheinlich um eine unvollständige oder gefälschte Kopie. Ein originales Dokument hat immer Beglaubigungsspuren.

  • Die Steuer-ID folgt nicht dem deutschen Format

    Deutsche Steuer-Identifikationsnummern haben exakt 11 Ziffern und folgen einem strengen Aufbau. Eine ID mit weniger oder mehr Ziffern, mit Buchstaben oder in falscher Formatierung, ist sofort verdächtig. Überprüfen Sie die Nummer auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.

  • Finanzamtsangaben sind vage oder passen nicht zur Adresse

    Jede echte Steuererklärung ist einem konkreten Finanzamt zugeordnet. Fehlt der Name des Finanzamts, wirkt die Angabe unpräzise oder die Adresse passt nicht zum Wohnort des Steuerpflichtigen, ist das ein Zeichen für Manipulation. Prüfen Sie auf der Website der Finanzbehörden nach.

  • Summen oder Berechnungen weisen Rechenfehler auf

    Gefälschte Steuererklärungen enthalten oft fehlerhafte Additionen oder Dezimalzahlen, die nicht stimmen. Rechnen Sie die Einkommensangaben, Abzüge und Endsummen nach. Ein Original durchläuft immer eine Validierungsprüfung und ist mathematisch korrekt.

Ein echtes Einkommensteuererklärung und eine verdächtige Version im direkten Vergleich

Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung überprüfen müssen, lohnt sich ein genauer Blick auf einzelne Merkmale. Echte Dokumente folgen strengen formalen Vorgaben des Finanzamtes, während manipulierte oder gefälschte Versionen oft an Details scheitern.

Hier sehen Sie, worauf Sie beim Vergleich achten sollten und wo Fälschungen typischerweise zu erkennen sind.

Authentische Einkommensteuererklärung

So sieht ein echtes Dokument aus, das der Person die Steuerbehörden korrekt eingereicht haben.

  • Unterschrift des Steuerpflichtigen ist handschriftlich und eindeutig vorhanden. Sie können die Variation in Druck und Kurvenführung erkennen.
  • Alle Felder sind sauber und lesbar ausgefüllt. Zahlen und Angaben folgen einer konsistenten Formatierung ohne Überraschungen oder Lücken.
  • Das Dokument trägt die offizielle Kopfzeile des Finanzamtes oder des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mit korrekten Kontaktdaten.
  • Datumsangaben (Ausstellungsdatum, Veranlagungsjahr) sind stimmig. Das Ausstellungsdatum liegt nach dem Ende des betreffenden Steuerjahres.
  • Stempel oder Bestätigungsvermerke des Finanzamtes sind klar erkennbar und nicht verpixelt oder undeutlich reproduziert.

Verdächtige oder gefälschte Einkommensteuererklärung

Achten Sie auf diese Warnsignale, die auf eine Fälschung oder Manipulation hindeuten könnten.

  • Unterschrift fehlt oder wirkt maschinell eingefügt. Eine gedruckte statt handschriftlichen Unterschrift ist ein starkes Indiz für Manipulation.
  • Widersprüche zwischen Angaben: Das angegebene Einkommen passt nicht zu den detaillierten Positionen, oder Summen sind nicht korrekt berechnet.
  • Kopfzeile oder Branding des Finanzamtes wirken unprofessionell, enthalten Tippfehler oder verwenden ungewöhnliche Schriftarten.
  • Datumsangaben sind logisch unmöglich oder verwirrend (zum Beispiel ein Ausstellungsdatum vor dem Ende des Steuerjahres).
  • Qualität der Scans oder Farbkopien ist minderwertig: Flou, Verpixelung, fehlende Details oder Überlagernugen deuten auf mehrfache Vervielfältigungen hin.

Wie verbreitet sind gefälschte Einkommensteuererklärungen wirklich?

Die Frage nach dem Ausmaß gefälschter Steuererklärungen ist berechtigt, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung überprüfen. Leider liegen derzeit keine verlässlichen statistischen Daten vor, die eine genaue Bezifferung der Fälschungsquote für Steuererklärungen in Deutschland ermöglichen.

Das Bundesministerium der Finanzen und die Finanzbehörden führen zwar laufend Prüfungen durch, veröffentlichen aber nicht regelmäßig Zahlen zu erkannten gefälschten oder manipulierten Steuererklärungen. Das bedeutet nicht, dass das Risiko unbedeutend wäre, sondern nur, dass die öffentlich verfügbaren Informationen begrenzt sind.

Für Sie als Verifizierer ist das entscheidend: Sie können sich nicht auf Statistiken verlassen, um zu entscheiden, ob Sie ein Dokument überprüfen sollten. Sie sollten es immer tun, wenn die Situation es erfordert.

So erkennen Sie manipulierte Steuererklärungen

Wenn jemand seine Einkommensteuererklärung vorlegt, sind Sie als Vermieter, Kreditgeber oder Arbeitgeber auf der Hut. Fälscher setzen auf etablierte Tricks, um Einkommen zu übertreiben oder Ausgaben zu erfinden. Worauf sollten Sie konkret achten?

  • Unterschrift, die nicht passt oder fehlt

    Das Finanzamt akzeptiert Steuererklärungen nur mit eigenhändiger Unterschrift der steuerpflichtigen Person. Schauen Sie genau hin: Wirkt die Unterschrift verwackelt, eintönig oder stilistisch völlig anders als auf anderen Dokumenten (Personalausweis, Vertrag)? Prüfen Sie auch, ob die Unterschrift überhaupt vorhanden ist. Eine fehlende Unterschrift ist das Zeichen eines schnell zusammengesetzten Dokuments.

  • Korrekturflüssigkeit oder übermalte Zahlen

    Echte Steuererklärungen entstehen digital oder werden handschriftlich mit Tinte ausgefüllt. Sehen Sie Tipp-Ex, Radiergummi-Spuren oder übermalte Ziffern, ist Vorsicht geboten. Solche Manipulationen deuten darauf hin, dass der Porteur Angaben nachträglich geändert hat, ohne ein korrektes Dokument neu einzureichen. Das Finanzamt akzeptiert solche Änderungen nur unter strengen Bedingungen.

  • Einkünfte, die plötzlich springen

    Vergleichen Sie mehrere Jahre, falls vorhanden. Macht jemand in einem Jahr plötzlich doppelt so viel Einkommen wie im Vorjahr und danach wieder weniger, ohne dass eine nachvollziehbare berufliche Veränderung erklärt wird, kann das ein Warnsignal sein. Besonders verdächtig sind runde Zahlen (genau 50.000 Euro, genau 80.000 Euro), die zu schön wirken, um echt zu sein.

  • Widersprüche zwischen Zeilen und Zusammenfassung

    Addieren Sie die einzelnen Einkunftsarten zusammen und vergleichen Sie das Ergebnis mit den Endsummen im Dokument. Falscher kann hier schlampig rechnen oder bewusst unterschiedliche Summen eintragen. Besonders verdächtig: Die Zusammenfassung zeigt weniger Einkommen als die Einzelpositionen ergeben würden.

  • Fehlerhafte oder fehlende Angaben zu Betriebsstätten

    Selbstständige und Unternehmer müssen ihre Betriebsstätte(n) angeben. Ist die Adresse unleserlich, widersprechen sich mehrere Adressen oder fehlt diese Information völlig, obwohl jemand Geschäfte anmeldet, stimmt etwas nicht. Fälscher lassen solche Details oft weg, um keine Nachfragen vom Finanzamt zu provozieren.

  • Kopien mit schlechter Druckqualität oder Pixeleffekte

    Moderne Steuererklärungen sind Originale oder hochwertige Kopien. Sehen Sie unscharfe Bilder, Pixeleffekte oder Text, der beim Scannen verzerrt aussieht, könnte das Dokument mehrfach kopiert oder digital manipuliert worden sein. Echte, vom Finanzamt bestätigte Kopien sind dagegen klar und lesbar.

  • Fehlende Abschlagszahlungen oder Quellensteuer-Einträge

    Wenn jemand angestellter Arbeitnehmer ist, müssen in der Steuererklärung bereits geleistete Quellensteuer und Abschlagszahlungen aufgelistet sein. Fehlt das völlig, obwohl die Person diese Einkünfte angibt, ist das ungewöhnlich. Das deutet darauf hin, dass der Porteur das Dokument selbst bastelt statt es vom Arbeitgeber oder Finanzamt zu beziehen.

  • Fristenangaben, die nicht zur Abgabepflicht passen

    Steuererklärungen müssen spätestens 7 Monate nach dem Ende des Kalenderjahres eingereicht sein. Ist ein Dokument datiert zu einem Zeitpunkt, der diese Frist überschreitet, ohne dass ein legitimer Grund erklärt wird (z.B. richterliche Fristverlängerung), stimmt das nicht. Falsche Daten können ein Zeichen dafür sein, dass das Dokument nachträglich gebastelt wurde.

Sie vermuten eine gefälschte Steuererklärung? So handeln Sie richtig

Eine Einkommensteuererklärung, die Ihnen vorgelegt wird, wirkt verdächtig? Vielleicht fehlen wichtige Merkmale, die Unterschrift sieht unecht aus, oder die Angaben passen nicht zusammen. Hier erfahren Sie, welche konkreten Schritte Sie unternehmen sollten, um sich selbst zu schützen und die zuständigen Behörden einzuschalten.

7 Monate

Abgabefrist nach Jahresende

Steuererklärungen müssen spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres eingereicht werden

Abgabenordnung (AO) § 149

  • Unterschrift prüfen: Das Erkennungszeichen

    Die Steuererklärung muss von der steuerpflichtigen Person eigenhändig unterschrieben sein. Das ist keine Formalität, sondern Pflicht. Vergleichen Sie die Unterschrift auf dem fraglichen Dokument mit anderen, die Sie von dieser Person haben (Verträge, Briefe, Quittungen). Passt sie nicht zusammen, weichen Merkmale deutlich ab oder wirkt sie maschinell erzeugt, ist das ein starkes Warnsignal. Fragen Sie die Person direkt, wenn möglich: Haben Sie diese Steuererklärung tatsächlich unterschrieben?

  • Abgabedatum überprüfen: Fristen kennen

    Steuererklärungen für ein Kalenderjahr müssen spätestens sieben Monate nach Ablauf dieses Jahres eingereicht sein. Wenn Sie ein Dokument sehen, das für ein abgelaufenes Jahr datiert ist und deutlich zu spät eingereicht wurde, deutet das auf Manipulation hin. Prüfen Sie zudem, ob das Dokument selbst plausible Angaben zum Steuerjahr macht oder ob die Jahreszahl mit anderen Dokumenten übereinstimmt.

  • Inhalte auf Plausibilität checken

    Vergleichen Sie die Angaben in der Steuererklärung mit dem, was Sie über die Person wissen. Stimmen Angaben zu Einkünften, Betriebsstätte oder Familienstand mit der Realität überein? Sind die Zahlen logisch zusammenhängend, oder wirken einzelne Posten aus der Luft gegriffen? Besonders bei Fälschungen fallen häufig Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Teilen des Formulars auf.

  • Behörden einschalten: Das Finanzamt

    Wenn Sie ein gefälschtes Dokument entdeckt haben oder begründete Zweifel vorliegen, melden Sie das sofort dem zuständigen Finanzamt. Dort können Sie auch telefonisch nachfragen, ob eine bestimmte Steuererklärung von einer Person tatsächlich eingereicht wurde. Geben Sie das Dokument bei Bedarf als Kopie ein. Das Finanzamt hat die Befugnisse, Fälschungen zu untersuchen und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.

  • Anzeige erstatten, wenn Betrug wahrscheinlich ist

    Sollten Sie davon ausgehen, dass Sie durch das gefälschte Dokument geschädigt werden könnten (zum Beispiel bei einer Mietbewerbung, einer Kreditvergabe oder in einem Arbeitsverhältnis), erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Dokumentieren Sie alle verdächtigen Merkmale und nehmen Sie das Original oder beglaubigte Kopien mit. Je präziser Ihre Angaben, desto besser kann ermittelt werden.

Darf ich eine Steuererklärung anfordern?

Eine Einkommensteuererklärung ist kein Dokument, das Sie einfach so anfordern können wie einen Personalausweis. Sie müssen einen legitimen Grund haben und das Recht haben, diese sensiblen Finanzinformationen zu sehen.

Je nachdem, in welcher Rolle Sie jemanden überprüfen: als Arbeitgeber, Kreditgeber, Vermieter oder Partner in einer geschäftlichen Transaktion, gelten unterschiedliche Regeln.

7 Monate

Abgabefrist nach Jahresende

Die Steuererklärung für ein Kalenderjahr muss spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres eingereicht werden.

AO § 149

  • Als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher

    Sie haben normalerweise kein automatisches Recht, die Steuererklärung eines Kandidaten oder Mitarbeiters einzusehen. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Stelle mit besonderen Anforderungen verknüpft ist (beispielsweise bei Tätigkeiten mit Finanzverantwortung oder Compliance-Anforderungen), können Sie die Vorlage verlangen. Fordern Sie dann eine schriftliche Zustimmung an und machen Sie deutlich, wofür Sie das Dokument benötigen.

  • Als Bank oder Kreditgeber

    Wenn Sie eine Kreditvergabe prüfen, haben Sie ein berechtigtes Interesse, die Einkommensverältnisse zu überprüfen. Eine Steuererklärung ist dafür eine starke Quelle. Der Antragsteller muss aber sein Einverständnis geben. Ohne schriftliches Einverständnis können Sie die Steuererklärung nicht anfordern oder nutzen.

  • Als Vermieter oder in der Immobilienwirtschaft

    Viele Vermieter möchten Steuererklärungen sehen, um die Kreditwürdigkeit eines Mietinteressenten zu prüfen. Das ist legitim, aber der künftige Mieter muss zustimmen. Bedenken Sie: Eine Kopie der Steuererklärung ist sensibel und muss sicher aufbewahrt werden.

  • Im Privatkontext

    Als Privatperson (beispielsweise beim Kauf von Waren, beim Eingehen von Geschäftsbeziehungen) können Sie eine Steuererklärung anfordern, wenn Sie einen guten Grund haben. Ihr Gegenüber ist aber nicht verpflichtet, sie hervorzuzeigen. Verlangen Sie nur im Fall eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses (etwa bei einem großen Privatdarlehen oder einer Partnerschaft).

Unterschied zwischen Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerbescheinigung

Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung überprüfen müssen, werden Sie schnell feststellen, dass es mehrere Dokumente gibt, die damit verwechselt werden können. Das häufigste ist die Lohnsteuerbescheinigung, die ein Arbeitgeber ausstellt. Beide Papiere sprechen über Steuern und Einkommen, aber sie haben völlig unterschiedliche Funktionen und Aussagekräfte.

Was ist der konkrete Unterschied für Sie als Verifizierer? Die Einkommensteuererklärung ist das Dokument, das der Steuerpflichtige selbst dem Finanzamt einreicht. Die Lohnsteuerbescheinigung dagegen ist eine Bestätigung des Arbeitgebers. Welches Dokument Sie akzeptieren, hängt davon ab, wofür Sie es brauchen.

  • Wer stellt das Dokument aus

    Die Einkommensteuererklärung wird von der steuerpflichtigen Person selbst verfasst und eingereicht. Sie können also nicht erwarten, dass ein Finanzamt es ausstellt. Die Lohnsteuerbescheinigung dagegen kommt direkt vom Arbeitgeber. Wenn der Kandidat oder Mieter Ihnen eine Lohnsteuerbescheinigung präsentiert, wissen Sie sofort, dass das ein Arbeitgeber-Dokument ist. Bei der Einkommensteuererklärung müssen Sie kontrollieren, ob das Finanzamt es tatsächlich angenommen hat.

  • Was das Dokument enthält

    Eine Einkommensteuererklärung ist ein detailliertes Formular (anlage-gestützt, mit Belegen), auf dem die Person alle ihre Einkunftsquellen auflistet: Gehalt, Vermietungserlöse, Kapitalerträge, Betriebseinkünfte. Die Lohnsteuerbescheinigung zeigt hingegen nur das Gehalt und die vom Arbeitgeber abgezogenen Steuern für ein bestimmtes Jahr. Sie ist ein Kurzdokument, meist einseitig, ohne tiefere Details.

  • Zeitpunkt der Erstellung

    Die Lohnsteuerbescheinigung wird immer im Januar des Folgejahres ausgestellt (für das abgelaufene Jahr). Dagegen wird eine Einkommensteuererklärung für ein Steuerjahr bis zu sieben Monate nach Jahresende eingereicht. Das bedeutet: Eine Lohnsteuerbescheinigung für 2024 erhalten Sie im Januar 2025. Eine Steuererklärung für 2024 kann bis Juli 2025 eingereicht werden.

  • Vertrauenswürdigkeit als Nachweis

    Wenn Sie ein Einkommensniveau überprüfen möchten, ist eine Einkommensteuererklärung aussagekräftiger. Sie ist vom Finanzamt bearbeitet, von der Person unterschrieben und bestätigt Einkünfte aus allen Quellen. Die Lohnsteuerbescheinigung zeigt nur das Gehalt bei einem Arbeitgeber, nicht aber Nebeneinkünfte, Kapitalerträge oder andere Einkunftsarten. Für einen Bankkredit oder eine Mietwohnungsprüfung werden Sie wahrscheinlich eher die Steuererklärung akzeptieren.

  • Wann die Person diese Dokumente hat

    Ein Arbeitnehmer bekommt die Lohnsteuerbescheinigung automatisch vom Arbeitgeber, ohne etwas tun zu müssen. Eine Einkommensteuererklärung muss die Person dagegen bewusst beim Finanzamt einreichen, wenn sie nicht freiwillig ist. Nicht jeder stellt eine Steuererklärung auf. Deshalb: Wenn jemand Ihnen eine Lohnsteuerbescheinigung statt einer Steuererklärung zeigt, kann das bedeuten, dass diese Person nie eine eingereicht hat.

  • Unterschrift und Authentizität

    Eine Einkommensteuererklärung ist vom Steuerpflichtigen eigenhändig unterschrieben. Das ist eine Pflichtangabe. Die Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgestellt und trägt dessen Unterschrift oder Stempel, nicht die des Arbeitnehmers. Wenn Sie eine vermeintliche Steuererklärung ohne Unterschrift sehen, ist das kein gültiges Dokument.

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Häufig gestellte Fragen zur Einkommensteuererklärung

Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie Einkünfte aus mehreren Quellen haben oder Werbungskosten geltend machen wollen. Auch Selbstständige, Freiberufler und Rentner sind grundsätzlich zur Abgabe verpflichtet. Die genaue Verpflichtung hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Gesamteinkommen ab.

Die Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen liegt normalerweise am 31. Mai des Folgejahres, wenn Sie diese selbst einreichen. Nutzen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist auf den 31. August. Das Finanzamt kann eine längere Frist gewähren, wenn berechtigte Gründe vorliegen.

Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge vom Finanzamt, die bis zu 10 Prozent der Steuernachzahlung betragen können, mindestens aber 25 Euro. Dennoch sollten Sie die Erklärung nachreichen, denn so können Sie noch Steuererstattungen erhalten und die Verjährung läuft weiter.

Sie benötigen Ihr Lohnsteuerjahrsausgleich-Dokument vom Arbeitgeber, Nachweise über Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Sammeln Sie auch Belege für Kapitalerträge, Mieteinkünfte oder andere Einkünfte sowie gegebenenfalls Bescheide zu Kinderfreibeträgen.

Ja, Sie können Ihre Erklärung über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) einreichen, das ist sogar die bevorzugte Methode des Finanzamts. Viele Menschen nutzen auch kommerzielle Steuersoftware oder beauftragen einen Steuerberater, der die Einreichung elektronisch übernimmt.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen vier und acht Wochen, kann aber je nach Komplexität Ihrer Erklärung und Auslastung des Finanzamts länger dauern. Bei elektronischer Einreichung via ELSTER geht es meist schneller als bei Papierunterlagen.

Ja, Sie können eine fehlerhafte Erklärung korrigieren, indem Sie eine berichtigte Fassung einreichen oder eine Änderungsmitteilung ans Finanzamt senden. Das ist aber nur bis zur Veranlagung möglich, danach müssen Sie einen Einspruch einlegen und ein Einspruchsverfahren durchführen.

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