Personalausweis in Sekunden auf Echtheit prüfen

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Was ist ein Personalausweis und wer stellt ihn aus?

Der Personalausweis ist das offizielle Identitätsdokument in Deutschland. Ausgestellt wird er von der Bundesrepublik Deutschland, genauer gesagt von den Bürgerämtern der Kommunen im Auftrag des Bundes.

Wenn Sie einen Personalausweis prüfen, halten Sie ein hoheitliches Dokument in den Händen, das die Identität seines Trägers nachweist und in vielen Alltagssituationen vorgelegt werden muss: bei der Kontoeröffnung, beim Abschluss eines Mietvertrags, bei der Einstellung oder bei Behördengängen.

  • Wann wird der Ausweis beantragt?

    Jeder deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wer Ihnen einen solchen Ausweis vorlegt, hat ihn also entweder mit 16 Jahren erstmals oder später zur Verlängerung beim Bürgeramt beantragt.

  • Gültigkeit nach Alter gestaffelt

    Die Gültigkeitsdauer hängt vom Alter bei Antragstellung ab: Unter 24 Jahren ist der Ausweis 6 Jahre gültig, ab 24 Jahren 10 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis gilt maximal 3 Monate.

  • Elektronische Funktionen

    Seit 2010 besitzt der Personalausweis einen Chip mit Online-Ausweisfunktion (eID). Nicht jeder Inhaber hat diese Funktion aktiviert, aber das Dokument selbst bleibt davon unberührt gültig.

Woran erkennt man einen echten Personalausweis?

Ein gefälschter Personalausweis fällt meistens schon bei den ersten drei Details auf. Hier die Punkte, die Sie sich bei jedem Dokument genau anschauen sollten.

  • Lichtbild

    Das Passfoto muss scharf, gut belichtet und frei von Schatten sein. Achten Sie darauf, dass Gesichtszüge und Hautton zum Träger passen. Bei schlechten Fälschungen stimmen oft Proportionen oder Farbton nicht.

  • Name und Geburtsdatum

    Prüfen Sie, ob die Schrift sauber gedruckt ist und keine Pixel verrutscht sind. Auf einem echten Ausweis sind die Zeichen gestochen scharf, keine verschwommenen Ränder.

  • Dokumentennummer

    Die Nummer besteht aus 9 Zeichen (Buchstaben und Ziffern), beginnt immer mit einem Buchstaben und enthält mindestens eine Zahl. Erlaubte Zeichen: C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und 1 bis 9. Der Buchstabe O wird nicht verwendet.

  • Gültigkeitsdatum

    Ein Personalausweis gilt 6 Jahre (unter 24 Jahren) oder 10 Jahre (ab 24 Jahren). Ein vorläufiger Ausweis läuft maximal 3 Monate. Passt die Gültigkeitsdauer nicht zum angegebenen Geburtsdatum und Ausstellungsdatum, stimmt etwas nicht.

  • MRZ (maschinenlesbare Zone)

    Unten auf der Karte stehen genau 3 Zeilen mit je 30 Zeichen. Erste Zeile: ID, Ländercode D, Dokumentennummer. Zweite Zeile: Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum, weitere Prüfziffern. Dritte Zeile: Familienname, Vorname. Fehlt eine Zeile oder steht dort Unsinn, ist das Dokument manipuliert.

  • Schriftbild und Druckqualität

    Fahren Sie mit dem Finger über die Oberfläche. Auf einem echten Ausweis fühlen Sie oft eine leichte Struktur (Guilloche, Mikroschrift). Verschwommene Buchstaben oder unscharfe Linien sind ein Warnzeichen.

  • Hologramm und Sicherheitsmerkmale

    Kippen Sie die Karte im Licht. Sie sollten ein Hologramm sehen, das seine Farbe wechselt. Bleibt das Bild statisch oder fehlt es ganz, haben Sie wahrscheinlich eine Fälschung vor sich.

Warum lohnt sich ein genauer Blick auf den Personalausweis?

Sie stellen Mitarbeiter ein, schließen Mietverträge ab oder gewähren Kredite? Ein gefälschter Personalausweis öffnet Betrügern Tür und Tor: falsche Identitäten bei Vertragsabschlüssen, Geldwäsche über Scheinfirmen oder Betrug bei Wohnungsvermietungen. Wer einen manipulierten Ausweis übersieht, riskiert finanzielle Verluste und rechtliche Konsequenzen.

Banken, Versicherungen, Notare und Vermieter verlassen sich auf die Echtheit des Dokuments. Ein kurzer Check der Sicherheitsmerkmale und der maschinenlesbaren Zone spart Ihnen später viel Ärger. Das Personalausweisgesetz schreibt vor, dass nur echte Dokumente zur Identifikation dienen dürfen – und Ihre Sorgfalt schützt Sie vor bösen Überraschungen.

Woran erkennt man einen echten Personalausweis in 2 Minuten?

Sie prüfen einen deutschen Personalausweis und wollen schnell Klarheit? Hier die wichtigsten Kontrollpunkte in der richtigen Reihenfolge.

  1. Schritt 1: Gültigkeitsdatum abgleichen

    Werfen Sie zuerst einen Blick auf das Ablaufdatum. Ein Personalausweis ist bei Ausstellung unter 24 Jahren sechs Jahre gültig, ab 24 Jahren zehn Jahre. Ein vorläufiger Ausweis darf maximal drei Monate laufen. Passt das Datum nicht ins Schema oder liegt es in der Vergangenheit, ist der Ausweis ungültig.

  2. Schritt 2: Dokumentennummer auf Format prüfen

    Die neunstellige Nummer muss mit einem Buchstaben beginnen und mindestens eine Ziffer enthalten. Erlaubt sind C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z sowie 1 bis 9. Der Buchstabe O ist nie dabei. Steht ein anderes Zeichen drin, ist die Karte gefälscht.

  3. Schritt 3: Maschinenlesbare Zone (MRZ) kontrollieren

    Unten auf der Karte stehen drei Zeilen mit je 30 Zeichen nach ICAO-Standard. Erste Zeile: ID, Ländercode D, Dokumentennummer plus Prüfziffer. Zweite Zeile: Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum, Ländercode, Versionsnummer, Gesamtprüfziffer. Dritte Zeile: Nachname, Vorname(n). Stimmen die Angaben nicht mit der Vorderseite überein oder fehlen Zeilen, ist etwas faul.

  4. Schritt 4: Pflichtangaben abklopfen

    Ein echter Ausweis zeigt immer Lichtbild, Name, Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum, Dokumentennummer und MRZ. Fehlt eine dieser Angaben oder wirkt sie nachträglich ergänzt, lassen Sie die Finger davon.

  5. Schritt 5: Sicherheitsmerkmale gegenchecken

    Kippen Sie die Karte im Licht: Hologramme, Mikroschrift und UV-Elemente sind bei echten Ausweisen Standard. Bleibt alles matt oder verschwommen, haben Sie wahrscheinlich eine Fälschung vor sich. Im Zweifelsfall hilft ein UV-Prüfgerät.

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Woran erkennt man einen gefälschten Personalausweis?

Ein echter Personalausweis enthält Dutzende Sicherheitsmerkmale, die Fälscher nur schwer nachbilden können. Hier sind die typischen Fehler, die gefälschte Dokumente verraten.

  • Maschinenlesbare Zone (MRZ) mit Fehlern

    Unten auf der Karte stehen 3 Zeilen à 30 Zeichen. Erste Zeile: ID, dann D (für Deutschland), dann die 9-stellige Dokumentennummer plus Prüfziffer. Zweite Zeile: Geburtsdatum, Gültigkeitsdatum, weitere Prüfziffern. Dritte Zeile: Name. Fälschungen zeigen oft falsche Anzahl Zeichen, fehlende Prüfziffern oder Leerzeichen an der falschen Stelle.

  • Dokumentennummer falsch formatiert

    Die 9-stellige Nummer beginnt immer mit einem Buchstaben (C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y oder Z) und enthält mindestens eine Zahl. Der Buchstabe O wird nie verwendet. Fälschungen nutzen manchmal O statt 0 oder beginnen mit einer Zahl.

  • Gültigkeitsdauer passt nicht zum Alter

    Wurde der Ausweis unter 24 Jahren beantragt, gilt er 6 Jahre. Ab 24 Jahren 10 Jahre. Ein vorläufiger Ausweis maximal 3 Monate. Wenn das Ausstellungsdatum und die Gültigkeit nicht zu diesem Schema passen, ist das Dokument verdächtig.

  • Hologramm reagiert nicht auf Licht

    Echte Personalausweise haben auf der Vorderseite ein Hologramm mit Bundesadler und Schriftzug. Beim Kippen verändert sich das Bild. Fälschungen zeigen oft nur einen aufgedruckten Glanzeffekt ohne echte Tiefe oder Farbwechsel.

  • Lichtbild unscharf oder pixelig

    Das Foto wird digital eingearbeitet und hat eine hohe Auflösung. Fälschungen zeigen oft verpixelte Gesichter, unscharfe Ränder oder ein aufgeklebtes Papierfoto, das sich ablösen lässt.

  • Schrift wirkt ungleichmäßig oder verschwommen

    Echte Ausweise werden mit Lasergravur beschriftet. Die Buchstaben sind gestochen scharf, gleichmäßig tief und fühlen sich leicht erhaben an. Gefälschte Dokumente zeigen oft Tintendruck, unscharfe Ränder oder unterschiedliche Schriftdicken.

  • Karte fühlt sich zu dünn oder zu biegsam an

    Der echte Personalausweis ist aus Polycarbonat, etwa so dick wie eine Kreditkarte, aber weniger biegsam. Fälschungen aus laminiertem Papier oder zu dünnem Kunststoff fühlen sich weicher an und knicken leichter.

  • Chip reagiert nicht auf NFC-Lesegerät

    Alle echten Personalausweise seit November 2010 haben einen RFID-Chip. Mit einem NFC-fähigen Smartphone oder Lesegerät lässt sich dieser Chip auslesen. Wenn das Gerät nichts findet oder Fehlermeldungen zeigt, ist das Dokument wahrscheinlich gefälscht.

Echter Ausweis oder Fälschung? Vergleichen Sie die Merkmale

Sie sitzen einem Bewerber gegenüber, prüfen einen Mietinteressenten oder führen eine Identitätskontrolle durch? Ein schneller Vergleich der Sicherheitsmerkmale zeigt Ihnen, ob der Personalausweis echt ist.

Hier sehen Sie auf einen Blick, worauf Sie achten müssen: Links die Merkmale eines echten Ausweises, rechts die typischen Schwachstellen einer Fälschung.

Echter Personalausweis

Ein authentischer Ausweis zeigt diese technischen Details.

  • Die maschinenlesbare Zone (MRZ) unten auf der Karte besteht aus drei Zeilen mit je 30 Zeichen. Erste Zeile: ID, Ländercode D, neunstellige Dokumentennummer.
  • Die Dokumentennummer beginnt immer mit einem Buchstaben (kein O), enthält mindestens eine Ziffer und umfasst genau neun Zeichen.
  • Lichtbild, Name, Geburtsdatum und Gültigkeitsdatum sind scharf gedruckt und korrekt ausgerichtet.
  • Hologramme und Guillochen (feine Linien) sind bei Neigung des Ausweises deutlich sichtbar und verändern ihre Farbe.
  • Das Kartenformat entspricht dem internationalen Standard TD1 (Kreditkartenformat).

Verdächtige Fälschung

Diese Auffälligkeiten deuten auf eine Manipulation hin.

  • Die MRZ fehlt, ist unleserlich oder enthält weniger als drei Zeilen. Häufig stimmt die Anzahl der Zeichen pro Zeile nicht.
  • Die Dokumentennummer weist ein falsches Format auf: Sie beginnt mit einer Ziffer, enthält den Buchstaben O oder hat nicht genau neun Stellen.
  • Lichtbild oder Textfelder wirken verschwommen, schief aufgeklebt oder nachträglich eingefügt.
  • Hologramme fehlen ganz, glänzen nicht bei Neigung oder sehen wie einfache Aufkleber aus.
  • Die Karte ist zu dünn, zu dick oder hat ungewöhnliche Abmessungen. Echte Ausweise haben eine definierte Haptik und Dicke.

Wie viele gefälschte Personalausweise sind im Umlauf?

Sie fragen sich, wie häufig gefälschte Personalausweise in Deutschland tatsächlich auftauchen? Eine berechtigte Frage, wenn Sie täglich Dokumente prüfen müssen.

Leider veröffentlichen weder das Bundesministerium des Innern noch die Bundespolizei regelmäßig detaillierte Zahlen zur Menge gefälschter Personalausweise. Anders als bei Pässen oder Visa gibt es für den Personalausweis keine öffentlich zugängliche, aktuelle Statistik.

Was bedeutet das für Sie? Verlassen Sie sich nicht auf Schätzungen aus dem Internet. Konzentrieren Sie sich stattdessen auf die konkrete Prüfung der Sicherheitsmerkmale: Dokumentennummer, MRZ, Hologramme und Gültigkeitsdatum. Diese Elemente verraten Ihnen mehr als jede Statistik.

Welche Tricks nutzen Fälscher beim Personalausweis?

Fälschungen werden immer raffinierter. Wer einen Personalausweis prüfen muss, sollte wissen, wo Fälscher ansetzen und welche Schwachstellen sie ausnutzen.

Hier sind die gängigsten Methoden, mit denen manipulierte oder gefälschte Ausweise in Umlauf gebracht werden.

  • Austausch des Lichtbilds

    Das Foto wird vorsichtig abgelöst und durch ein anderes ersetzt. Bei älteren Ausweisen ohne vollflächige Hologramme gelingt das oft unbemerkt. Prüfen Sie, ob das Hologramm über dem Foto lückenlos liegt und ob Kanten aufstehen.

  • Manipulation der Personendaten

    Name, Geburtsdatum oder Gültigkeitsdatum werden mit feinem Werkzeug oder chemischen Mitteln verändert. Achten Sie auf ungleichmäßige Schrift, Farbabweichungen oder raue Stellen an diesen Feldern.

  • Fehlerhafte oder fehlende MRZ

    Die maschinenlesbare Zone am unteren Rand wird oft nachträglich gedruckt oder per Aufkleber ergänzt. Prüfen Sie, ob die drei Zeilen sauber gedruckt sind, ob die Prüfziffern rechnerisch stimmen und ob die MRZ zur restlichen Karte passt.

  • Dokumentennummer mit unzulässigen Zeichen

    Seit November 2021 darf die neunstellige Nummer kein O enthalten und muss mit einem Buchstaben beginnen. Fälscher übersehen diese Regel. Kontrollieren Sie, ob die Nummer dem vorgeschriebenen Muster entspricht.

  • Ungültige oder abgelaufene Dokumente mit neuem Datum

    Abgelaufene Ausweise werden durch Überschreiben des Gültigkeitsdatums verlängert. Vergleichen Sie das Ausstellungsdatum mit der zulässigen Gültigkeitsdauer: 6 Jahre bei unter 24-Jährigen, 10 Jahre ab 24 Jahren.

  • Vollständige Totalfälschung

    Der Ausweis wird komplett nachgedruckt, oft mit minderwertigen Materialien. Sicherheitsmerkmale wie Hologramme, UV-Elemente oder Mikroschrift fehlen oder wirken stumpf. Prüfen Sie die Haptik, den Glanz und die Druckqualität.

  • Vorläufiger Ausweis mit manipulierter Gültigkeit

    Vorläufige Personalausweise sind maximal drei Monate gültig. Fälscher verlängern das Datum, um das Dokument länger nutzen zu können. Achten Sie auf das Ausstellungsdatum und rechnen Sie die Frist nach.

  • Unvollständige oder schlecht kopierte Hologramme

    Hologramme lassen sich kaum perfekt reproduzieren. Fälscher drucken oft Attrappen, die bei schrägem Licht nicht schillern oder nur ein statisches Bild zeigen. Kippen Sie den Ausweis und beobachten Sie, ob das Hologramm sich verändert.

Sie stoßen auf eine Fälschung? So handeln Sie richtig

Sie haben einen Personalausweis in der Hand, der Ihnen merkwürdig vorkommt? Jetzt zählt schnelles und überlegtes Handeln. Hier erfahren Sie, wie Sie als Arbeitgeber, Vermieter, Bankmitarbeiter oder Privatperson bei Betrugsverdacht vorgehen sollten.

  • Bewahren Sie Ruhe und informieren Sie die zuständigen Stellen

    Konfrontieren Sie die Person nicht direkt mit Ihrem Verdacht. Notieren Sie sich stattdessen diskret Name, Dokumentennummer und weitere Angaben. Informieren Sie umgehend die Polizei oder Ihr zuständiges Bürgeramt. Die Behörden prüfen, ob eine Fälschung vorliegt.

  • Dokumentieren Sie den Vorfall präzise

    Fertigen Sie wenn möglich eine Kopie oder ein Foto des verdächtigen Ausweises an (sofern rechtlich zulässig und die Situation es erlaubt). Halten Sie Datum, Uhrzeit und Kontext der Vorlage schriftlich fest. Diese Unterlagen können später als Beweismittel dienen.

  • Lehnen Sie die Geschäftsbeziehung ab

    Brechen Sie Vertragsverhandlungen oder Transaktionen sofort ab, wenn Sie eine Fälschung vermuten. Als Vermieter, Arbeitgeber oder Finanzdienstleister sind Sie nicht verpflichtet, ein Geschäft abzuschließen, wenn Zweifel an der Identität bestehen. Schützen Sie sich rechtlich.

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei

    Wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle oder erstatten Sie online Anzeige. Die Nutzung eines gefälschten Personalausweises ist nach dem Personalausweisgesetz (PAuswG) strafbar. Ihre Meldung hilft, weitere Betrugsfälle zu verhindern.

  • Lassen Sie sich rechtlich beraten

    Falls Sie bereits einen Vertrag geschlossen haben oder finanziellen Schaden erlitten haben, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt. Prüfen Sie, ob Sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen oder den Vertrag anfechten können.

Dürfen Sie einen Personalausweis verlangen?

Sie prüfen die Identität eines Bewerbers, Kunden oder Mietinteressenten und fragen sich, ob Sie berechtigt sind, eine Kopie des Personalausweises anzufordern?

Die Antwort hängt davon ab, wofür Sie das Dokument benötigen und wie lange Sie es aufbewahren möchten.

  • Wann dürfen Sie eine Kopie anfertigen?

    Sie dürfen einen Personalausweis nur dann kopieren oder scannen, wenn eine Rechtsvorschrift Sie dazu verpflichtet (etwa bei Geldwäsche-Prüfungen im Finanzsektor) oder die Person ausdrücklich eingewilligt hat. Eine pauschale Fotokopie für interne Akten genügt diesen Anforderungen nicht.

  • Wie lange dürfen Sie Daten speichern?

    Die DSGVO verlangt, dass Sie personenbezogene Daten nur so lange aufbewahren, wie der ursprüngliche Zweck besteht. Sobald die Identitätsprüfung abgeschlossen ist und keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist greift, müssen Sie Kopien löschen oder vernichten.

  • Was passiert bei Missbrauch?

    Wer Ausweisdaten ohne Rechtsgrundlage speichert, riskiert ein Bußgeld nach DSGVO. Auch die unrechtmäßige Weitergabe an Dritte oder das Anlegen unnötiger Datenbanken kann Aufsichtsbehörden auf den Plan rufen.

Wie beantragen Sie einen Personalausweis in Deutschland?

Der Personalausweis wird von den Bürgerämtern Ihrer Stadt oder Gemeinde ausgestellt. Ob Sie einen neuen Ausweis für sich selbst benötigen oder einen Ausweis prüfen, der Ihnen vorgelegt wird: Es lohnt sich zu wissen, wie die Behörde vorgeht.

  1. Persönlich beim Bürgeramt vorsprechen

    Die antragstellende Person muss selbst vor Ort erscheinen. Ein Stellvertreter reicht nicht, denn die Behörde nimmt ein biometrisches Foto auf und erfasst bei Bedarf die Fingerabdrücke. Ohne persönliches Erscheinen gibt es keinen Ausweis.

  2. Dokumente mitbringen

    Wer einen Ausweis beantragt, legt ein gültiges Ausweisdokument vor (z. B. den alten Personalausweis oder Reisepass). Bei Erstantrag genügt oft die Geburtsurkunde. Ein biometrisches Passfoto ist in der Regel nicht mehr nötig, da das Amt vor Ort fotografiert.

  3. Bearbeitungszeit einplanen

    Der neue Personalausweis wird zentral produziert und per Post an das Bürgeramt geschickt. Die Bearbeitungszeit liegt üblicherweise bei zwei bis vier Wochen. Wer es eilig hat, kann gegen Aufpreis einen Expressausweis beantragen oder sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen, der maximal drei Monate gültig ist.

  4. Gültigkeit kennen

    Für Personen unter 24 Jahren gilt der Ausweis sechs Jahre, ab 24 Jahren zehn Jahre. Wer Ihnen einen abgelaufenen Ausweis vorlegt, sollte einen neuen beantragen – Sie dürfen das Dokument ablehnen, wenn die Gültigkeit überschritten ist.

Wie lange ist Ihr Personalausweis gültig?

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises hängt davon ab, wie alt Sie bei der Beantragung sind. Kein Rätselraten: Hier steht schwarz auf weiß, wann Sie sich um einen neuen kümmern müssen.

  • Unter 24? Dann gilt er 6 Jahre

    Wer seinen Personalausweis vor dem 24. Geburtstag beantragt, bekommt ihn für sechs Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen neuen beantragen.

  • Ab 24 Jahren: 10 Jahre Laufzeit

    Sobald Sie mindestens 24 Jahre alt sind, gilt Ihr Personalausweis zehn Jahre lang. Das spart Ihnen häufige Behördengänge.

  • Vorläufiger Personalausweis: maximal 3 Monate

    Wenn es schnell gehen muss und der reguläre Ausweis noch nicht fertig ist, bekommen Sie einen vorläufigen Personalausweis. Der ist maximal drei Monate gültig und überbrückt die Wartezeit.

  • Ablaufdatum steht auf dem Ausweis

    Das Gültigkeitsdatum finden Sie direkt auf der Vorderseite Ihres Personalausweises. Rechtzeitig vor Ablauf sollten Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Behörde vereinbaren, damit Sie keine Lücke riskieren.

Personalausweis oder Reisepass – wann brauchen Sie welches Dokument?

In Deutschland existieren zwei offizielle Ausweisdokumente: der Personalausweis und der Reisepass. Beide werden von den Bürgerbüros ausgestellt, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke.

Wenn Ihnen jemand einen dieser Ausweise vorlegt, sollten Sie wissen, wann welches Dokument angemessen ist und welche rechtlichen Unterschiede bestehen.

  • Personalausweis: Nachweis im Alltag

    Der Personalausweis gilt innerhalb Deutschlands und der EU-Staaten als Reisedokument und Identitätsnachweis. Er hat Scheckkartengröße, enthält biometrische Daten und ist für alle deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren verpflichtend. Sie erkennen ihn am TD1-Format, der maschinenlesbaren Zone auf der Rückseite und dem goldenen Chip. Typische Anwendung: Kontoeröffnung, Mietvertrag, Behördengänge, Personalakten.

  • Reisepass: weltweites Reisedokument

    Der Reisepass ist ein Heftdokument im TD3-Format und dient vor allem Reisen außerhalb der EU. Er enthält ebenfalls biometrische Daten, ist aber größer und teurer als der Personalausweis. Anders als der Ausweis ist der Pass nicht verpflichtend – Bürger können ihn beantragen, wenn sie ihn benötigen. Für reine Identitätsprüfungen in Deutschland ist er oft überdimensioniert, wird aber akzeptiert.

  • Wann Sie welchen Ausweis verlangen können

    Für Bankgeschäfte, Arbeitsverträge oder Mietverträge genügt in der Regel der Personalausweis. Legt Ihnen jemand stattdessen einen Reisepass vor, ist das kein Problem – beide sind amtliche Dokumente. Achten Sie jedoch darauf: Der Reisepass zeigt keine Adresse, während der Personalausweis die aktuelle Meldeadresse trägt (sofern der Inhaber nicht widersprochen hat). Bei Adressprüfungen ist der Personalausweis daher aussagekräftiger.

  • Fälschungsrisiko: unterschiedliche Schutzniveaus

    Beide Dokumente verfügen über hohe Sicherheitsmerkmale (Hologramme, Laser-Gravur, elektronischer Chip). Der Reisepass bietet aufgrund seiner Bindung und zusätzlichen Seiten mehr Platz für Sicherheitsfeatures, ist aber seltener im Umlauf. Fälschungen zielen daher häufiger auf den Personalausweis ab, weil er alltäglicher ist. Prüfen Sie in beiden Fällen die maschinenlesbare Zone, das Lichtbild und die Gültigkeitsdauer sorgfältig.

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Häufig gestellte Fragen zum deutschen Personalausweis

Prüfen Sie zuerst die Hologramme und das Lichtbild unter verschiedenen Winkeln – bei echten Ausweisen ändern sich Farben und Muster deutlich. Tasten Sie dann die erhabenen Schriftzüge und das Guillochenmuster mit den Fingern ab. Falls Sie häufiger Ausweise kontrollieren müssen, nutzen Sie ein UV-Prüfgerät oder eine Lupen-App, um versteckte Sicherheitsmerkmale sichtbar zu machen.

Der aktuelle Personalausweis zeigt ein Hologramm mit Bundesadler und wechselnden Regenbogenfarben auf der Vorderseite. Unter UV-Licht leuchten bestimmte Bereiche orange und grün, während im Durchlicht ein Wasserzeichen mit Bundesadler sichtbar wird. Zusätzlich finden Sie Mikroschrift, Guillochenlinien und erhabene Elemente, die Sie ertasten können – zusammen bilden diese Merkmale einen wirksamen Schutz gegen Fälschungen.

Für Personen unter 24 Jahren gilt der Personalausweis sechs Jahre, ab 24 Jahren dann zehn Jahre. Das genaue Ablaufdatum steht auf der Vorderseite unten rechts. Denken Sie daran, den Ausweis rechtzeitig zu verlängern, denn mit einem abgelaufenen Dokument dürfen Sie innerhalb Deutschlands zwar noch unterwegs sein, aber nicht mehr ins Ausland reisen.

Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei und lassen Sie den Ausweis sperren – das geht rund um die Uhr unter der Nummer 116 116 oder online über den Sperrnotruf. Gehen Sie dann zur Bürgeramt oder Meldebehörde, um einen neuen Ausweis zu beantragen. Bis der neue Ausweis da ist, bekommen Sie oft eine vorläufige Bescheinigung für dringende Behördengänge.

Innerhalb Deutschlands dürfen Sie mit abgelaufenem Ausweis unterwegs sein, solange das Foto noch erkennbar ist. Für Reisen ins Ausland – auch innerhalb der EU – brauchen Sie aber unbedingt ein gültiges Dokument, sonst können Sie am Flughafen oder an der Grenze zurückgewiesen werden. Planen Sie mindestens vier Wochen Bearbeitungszeit ein, wenn Sie einen neuen Ausweis beantragen.

Achten Sie auf unscharfe oder pixelige Fotos, denn echte Ausweise haben immer gestochen scharfe Bilder. Fehlen die fühlbaren erhabenen Elemente oder reagieren die Hologramme nicht auf Lichtveränderungen, haben Sie wahrscheinlich eine Fälschung vor sich. Prüfen Sie auch die Schriftart und Abstände – Fälscher schaffen es selten, Layout und Typografie exakt nachzuahmen.

Sie beantragen den Personalausweis beim Bürgeramt oder der Meldebehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde. Vereinbaren Sie vorher einen Termin, bringen Sie ein biometrisches Passfoto und falls vorhanden den alten Ausweis mit. Die Bearbeitungszeit liegt meist bei drei bis vier Wochen, gegen Aufpreis geht es auch schneller.

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