Lohnsteuerbescheinigung prüfen: Echtheit in Sekunden überprüfen

Lohnsteuerbescheinigung prüfen: Authentizität und Daten überprüfen. Für Arbeitgeber, Banken und Vermieter. Ohne Abonnement, zahlen Sie pro Prüfung.

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Worum geht es bei der Lohnsteuerbescheinigung wirklich?

Die Lohnsteuerbescheinigung ist das Dokument, das der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ausstellt, um nachzuweisen, welche Lohnsteuer im Laufe eines Jahres abgezogen wurde. Sie dient als Nachweis gegenüber der Finanzbehörde und anderen Institutionen, wenn Sie überprüfen müssen, ob die Person ihr Einkommen und die bereits gezahlten Steuern korrekt dokumentiert hat.

Ausgestellt wird dieses Dokument vom Bundesministerium der Finanzen gemäß § 41b EStG. Es enthält die Daten aus dem Lohnkonto des Arbeitgebers und wird entweder elektronisch an die Finanzbehörde übermittelt oder nach amtlichem Muster ausgedruckt.

  • Wer stellt das Dokument aus?

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Das geschieht auf Grundlage der Daten, die im Lohnkonto geführt werden.

  • Gültigkeit und Zeitpunkt

    Die Bescheinigung wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr ausgestellt oder unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  • Was können Sie damit überprüfen?

    Sie erkennen darauf, welche Lohnsteuer tatsächlich bezahlt wurde, ob die Daten korrekt erfasst sind und ob die Person ihre Steuersituation korrekt darstellt.

So erkennen Sie einen echten Lohnsteuerbescheid vom Arbeitgeber

Ein Lohnsteuerbescheid ist kein Spielzeug für die Steuererklärung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihn nach einem amtlichen Muster auszustellen und an die Finanzbehörde zu übermitteln. Hier sind die Merkmale, auf die Sie achten sollten, um sicherzustellen, dass das Dokument echt ist.

  • Ausdruck nach amtlichem Muster

    Das Dokument muss dem offiziellen Formular entsprechen, das das Bundesministerium der Finanzen vorgibt. Achten Sie darauf, dass Layout, Schriftarten und die Anordnung der Felder dem Standard entsprechen – nicht irgendein selbst zusammengestelltes Formular.

  • Daten aus dem Lohnkonto des Arbeitgebers

    Alle Angaben auf dem Bescheid stammen aus dem elektronischen Lohnkonto, das der Arbeitgeber führt. Prüfen Sie, ob Name, Steuernummer, Einkommen und Steuern mit Ihren Unterlagen übereinstimmen. Fehler oder Unstimmigkeiten sind ein Zeichen, dass etwas nicht stimmt.

  • Elektronische Übermittlung an die Finanzbehörde

    Der Arbeitgeber hat den Bescheid elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Das bedeutet: Wenn Sie einen ausgedruckten Bescheid erhalten, können Sie dies überprüfen, indem Sie direkt beim Finanzamt nachfragen oder Ihr Online-Steuerkonto einsehen.

  • Jahresdatum und Ausstellungsdatum

    Ein echter Lohnsteuerbescheid bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Das Ausstellungsdatum sollte nach Ende des Steuerjahres liegen, normalerweise zwischen Januar und März des Folgejahres. Achten Sie auf klare, lesbare Datumsangaben.

  • Unterschrift oder Beglaubigung des Arbeitgebers

    Das Dokument muss vom Arbeitgeber oder Lohnbüro unterzeichnet oder mit einem anerkannten elektronischen Siegel versehen sein. Eine unsignierte oder verdächtig aussehende Unterschrift ist ein rotes Licht.

  • Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis

    Der Bescheid sollte für einen Zeitraum ausgestellt sein, in dem Sie tatsächlich bei diesem Arbeitgeber tätig waren. Prüfen Sie, ob der Gültigkeitszeitraum mit Ihrem Arbeitsvertrag und Ihren Unterlagen übereinstimmt.

  • Vollständige Steuernummer und Betriebsnummer

    Der Arbeitgeber muss seine Steuernummer und die Betriebsnummer deutlich angeben. Fehlende oder veränderte Nummern sind ein Hinweis auf eine Fälschung.

Warum Sie eine Lohnsteuerbescheinigung überprüfen sollten

Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein Kernbeleg für Finanzämter, Banken und Arbeitgeber. Wenn Sie diese Bescheinigung von einem Kandidaten, Mieter oder Klienten erhalten, überprüfen Sie damit die tatsächliche Einkommenssituation und die korrekte Steuerabführung. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Daten elektronisch an die Finanzbehörde zu übermitteln und dem Arbeitnehmer ein amtliches Muster auszuhändigen. Manipulationen oder Fälschungen gefährden Ihre Position erheblich.

Als Personalverantwortlicher, Kreditgeber oder Vermieter müssen Sie sichergehen, dass die vorgelegte Bescheinigung mit den Lohnkonten-Daten des Arbeitgebers übereinstimmt. Falsche oder veraltete Belege führen zu rechtlichen Problemen bei Kündigungen, Kreditvergaben oder Mietverträgen. Eine schnelle Verifizierung schützt Sie vor finanziellen Verlusten und vor Verträgen mit unstimmigen Einkommensverhältnissen.

Woran erkenne ich eine echte Lohnsteuerbescheinigung in 2 Minuten

Die Lohnsteuerbescheinigung ist kein Spielzeug für Fälscher, aber auch nicht unangreifbar. Hier sind die vier Prüfpunkte, die Sie sofort weiterbringen.

  1. Schritt 1: Prüfen Sie das amtliche Muster

    Echte Lohnsteuerbescheinigungen folgen einem vorgegebenen Muster des Finanzamts. Schauen Sie sich die Anordnung der Felder an: Arbeitgeberdaten oben, Arbeitnehmerdaten, dann die Lohnsteuerabzugsbeträge. Wenn die Anordnung chaotisch wirkt oder Felder an ungewöhnlichen Orten stehen, ist das ein erstes Warnsignal. Das Original stammt immer aus einer Ausgabe nach amtlichem Vordruck (§ 41b EStG).

  2. Schritt 2: Ist das Ausstellungsdatum im richtigen Jahr

    Eine Lohnsteuerbescheinigung wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr ausgestellt oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Ist das Datum auf der Bescheinigung älter als zwei Jahre und Sie haben das Dokument erst jetzt bekommen? Das riecht verdächtig. Oder das Datum liegt in einem Jahr, in dem Sie bei diesem Arbeitgeber gar nicht beschäftigt waren. Beides sind Hinweise auf Manipulation.

  3. Schritt 3: Stammen die Zahlen aus dem Lohnkonto

    Die wichtigsten Angaben (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) müssen direkt aus dem Lohnkonto des Arbeitgebers kommen. Das bedeutet: Sie können diese Werte mit Ihren Lohnzetteln abgleichen. Addieren Sie die monatlichen Abzüge aus Ihren zwölf Lohnzetteln und vergleichen Sie mit der Jahressumme auf der Lohnsteuerbescheinigung. Wenn die Summe nicht stimmt, ist etwas faul.

  4. Schritt 4: Wurde das Dokument an die Finanzbehörde übermittelt

    Jede echte Lohnsteuerbescheinigung muss elektronisch an die zuständige Finanzbehörde übermittelt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 41b EStG). Wenn Sie später Ihren Steuerbescheid erhalten, prüfen Sie, ob die Angaben darin mit der Bescheinigung übereinstimmen. Stimmen Zahlen oder Daten nicht überein, war entweder die Übermittlung manipuliert oder das Dokument war von Anfang an gefälscht.

Sie sind unsicher, ob Ihre Lohnsteuerbescheinigung echt ist

Lassen Sie das Dokument überprüfen, bevor Sie es der Steuererklärung beilegen. Eine Minute investiert jetzt erspart Ihnen Ärger mit dem Finanzamt später.

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So erkennen Sie ein gefälschtes Lohnsteuerbescheinigung

Ein gefälschtes Lohnsteuerbescheinigung fällt schnell auf, wenn Sie wissen, worauf Sie achten müssen. Der Arbeitgeber oder die Finanzbehörde können die Echtheit innerhalb von Minuten überprüfen. Hier sind die Schwachstellen, die Fälscher regelmäßig übersehen.

  • Falsches Ausgangsformat

    Ein echtes Lohnsteuerbescheinigung folgt dem amtlichen Muster nach § 41b EStG. Der Arbeitgeber kann es nicht einfach selbst entwerfen oder von Hand ausfüllen. Ein Dokument in Handschrift, mit abweichenden Spalten oder eigenem Logo ist sofort verdächtig. Die Behörde erkennt das Format im Sekundentakt.

  • Fehlende elektronische Übermittlung an die Finanzbehörde

    Seit Jahren müssen Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Eine Version, die dem Finanzamt nicht vorliegt, ist schlicht nicht rechtsgültig. Sie können das überprüfen, indem Sie Ihren Arbeitgeber fragen oder das Finanzamt direkt kontaktieren: dort sollte die Bescheinigung abrufbar sein.

  • Arbeitgeberdaten stimmen nicht überein

    Der Name, die Steuernummer und die Betriebsstättennummer des Arbeitgebers müssen mit den Unterlagen der Finanzbehörde übereinstimmen. Ein Schreibfehler im Unternehmensnamen oder eine erfundene Steuernummer fällt auf, wenn die Behörde die Daten abgleicht.

  • Lohnkontodaten sind unplausibel

    Das Lohnsteuerbescheinigung speist sich aus dem Lohnkonto des Finanzamts. Das Finanzamt führt für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto, auf dem alle Einkünfte und Steuern notiert sind. Wenn die Summen nicht mit den Angaben im Lohnkonto übereinstimmen, ist das Dokument falsch oder verfälscht.

  • Falsches Ausstellungsdatum

    Das Lohnsteuerbescheinigung muss bis spätestens 28. Februar des Folgejahres ausgestellt sein (oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses spätestens einen Monat danach). Ein Datum im März oder Oktober ist ein klares Erkennungszeichen einer Fälschung.

  • Unterschrift oder Stempel fehlt oder wirkt unklar

    Das Dokument muss von einer autorisierter Person des Unternehmens unterschrieben oder mit einem Betriebsstempel versehen sein. Eine fehlende Unterschrift, ein unscharfer Stempel oder eine Unterschrift, die nie im Unternehmen registriert war, sind Warnsignale.

  • Kalenderjahr und Beschäftigungszeitraum stimmen nicht

    Das Lohnsteuerbescheinigung bezieht sich auf ein komplettes Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) oder auf den Zeitraum der Beschäftigung, falls diese während des Jahres endete. Wenn ein Dokument beispielsweise nur 6 Monate abdeckt ohne Grund, ist das verdächtig.

  • Abweichungen zur Steuererklärung

    Wenn die Angaben im Lohnsteuerbescheinigung nicht mit Ihren Steuererklärungsdaten oder Ihren Kontoauszügen übereinstimmen, stimmt etwas nicht. Das Finanzamt vergleicht diese Daten automatisch und wird Unstimmigkeiten flaggen.

So unterscheiden Sie eine echte Lohnsteuerbescheinigung von einer gefälschten

Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein Dokument, das Ihr Arbeitgeber Ihnen jährlich ausstellen muss. Wenn Sie dieses Dokument überprüfen möchten oder jemandem misstrauen, der es vorlegt, helfen Ihnen diese Vergleiche, die wesentlichen Unterschiede zu erkennen.

Echte Lohnsteuerbescheinigung

Hier erkennen Sie ein authentisches Dokument, das nach den Vorschriften des Finanzamts ausgestellt wurde.

  • Amtliches Muster: Das Dokument folgt der vorgegebenen Vorlage des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) und ist formal korrekt strukturiert.
  • Vollständige Arbeitgeberdaten: Name, Anschrift und Betriebsstättennummer des Arbeitgebers sind lückenlos eingetragen und entsprechen dem Handelsregister.
  • Korrekte Lohnkontoauszugsdaten: Alle Angaben zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag und zur Kirchensteuer stammen direkt aus dem elektronischen Lohnkonto und sind nachvollziehbar.
  • Unterschrift oder elektronische Signatur: Das Dokument trägt die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters oder ist digital signiert.
  • Gültige Steuernummer und Identifikationsnummern: Alle Identifikationsnummern (Steuernummer, BIN) sind gültig und mit den Behördendatenbanken abgleichbar.

Verdächtige oder gefälschte Lohnsteuerbescheinigung

Diese Zeichen deuten darauf hin, dass das Dokument nicht von einem legitimen Arbeitgeber stammt oder manipuliert wurde.

  • Abweichungen vom amtlichen Muster: Das Layout unterscheidet sich erheblich von der offiziellen Vorlage, Felder sind an unerwarteten Stellen positioniert oder der Aufbau wirkt unprofessionell.
  • Unvollständige oder erfundene Arbeitgeberdaten: Der Name des Arbeitgebers existiert nicht, die Adresse ist falsch, oder die Betriebsstättennummer lässt sich im Handelsregister nicht verifizieren.
  • Inkonsistente oder unrealistische Lohnangaben: Die Beträge für Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge oder sonstige Abzüge entsprechen nicht dem angegebenen Einkommen oder wirken willkürlich gewählt.
  • Fehlende oder ungültige Unterschrift: Das Dokument trägt keine beglaubigte Unterschrift, keine elektronische Signatur oder die Signatur einer nicht bekannten Person.
  • Manipulationen oder Alterserscheinungen: Das Papier wirkt zu alt oder zu neu, Tinte ist an manchen Stellen nachträglich eingefügt, oder digitale Bearbeitungsspuren sind sichtbar.

Wie verbreitet sind gefälschte Lohnsteuerbescheinigungen wirklich?

Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein begehrtes Ziel für Fälscher, weil sie bei Mietbewerbungen, Kreditanträgen und Einstellungsverfahren häufig gefordert wird. Wenn Sie als Recruiter, Vermieter oder Kreditgeber solche Unterlagen erhalten, fragen Sie sich zu Recht: Wie häufig wird dieses Dokument tatsächlich gefälscht?

Offizielle Statistiken zur Häufigkeit gefälschter Lohnsteuerbescheinigungen sind in Deutschland nicht flächendeckend veröffentlicht. Weder das Bundesministerium der Finanzen noch die Finanzbehörden geben regelmäßig belastbare Zahlen zu Fälschungen dieses Dokuments ab. Das bedeutet nicht, dass das Problem unbedeutend ist, sondern dass Sie bei der Verifizierung wachsam bleiben müssen.

Was wir wissen: Das Risiko ist real genug, dass seriöse Arbeitgeber ihre Lohnkonten elektronisch an die Finanzbehörden übermitteln müssen und dass jede Bescheinigung nach einem amtlichen Muster ausgestellt werden muss. Diese Anforderungen existieren, um Manipulationen zu erschweren. Dennoch gibt es regelmäßig Versuche, diese Bescheinigungen zu fälschen oder zu verfälschen.

So manipulieren Fälscher die Lohnsteuerbescheinigung immer noch

Die Lohnsteuerbescheinigung wird von Arbeitgebern nach amtlichem Muster erstellt und an die Finanzbehörde übermittelt. Wer diese Bescheinigung vorlegt, möchte dem Empfänger weismachen, dass die darin vermerkten Einkünfte und Steuerabzüge korrekt und verbrieft sind. Fälscher kennen diese Erwartung und nutzen sie aus. Hier sind die gängigsten Methoden, wie sie vorgehen und woran Sie die Manipulation erkennen.

Als Vermieter, Recruiter oder Kreditgeber prüfen Sie diese Bescheinigung oft in Sekundenschnelle. Das ist genau die Schwachstelle, die Fälscher ausnutzen.

  • Digitales Original nachgeahmt: PDF mit gefälschtem Kopf und Fuß

    Der Fälscher lädt eine echte Lohnsteuerbescheinigung herunter oder erhält sie von jemandem anderem, öffnet sie in einem PDF-Editor und trägt andere Werte ein: höhere Bruttoeinkünfte, niedrigere Steuern oder ein anderes Einkommensjahr. Der Arbeitgeberkopf wird oft stehen gelassen, weil er authentisch wirkt. Was Sie überprüfen müssen: Stimmen die Adresse und die Steuernummer des angegebenen Arbeitgebers wirklich? Können Sie den Arbeitgeber unter dieser Nummer bei der zuständigen Finanzbehörde verifizieren? Kontaktieren Sie notfalls den Arbeitgeber direkt und fragen Sie nach dem genauen Ausstellungsdatum und den Unterschriftsmerkmalen.

  • Handschriftliche Unterschrift kopiert oder mit Stempel gefälscht

    Echte Lohnsteuerbescheinigungen können nach amtlichem Muster ausgedruckt und von Hand unterzeichnet werden. Der Fälscher fotokopiert eine legitime Unterschrift oder einen Betriebsstempel und fügt ihn in sein manipuliertes Dokument ein. Die Unterschrift sieht dabei immer identisch aus, was bei echten Unterschriften selten vorkommt. Achten Sie auf Unregelmäßigkeiten im Druck oder auf unscharfe Abdrücke. Wenn die Bescheinigung digital eingescannt aussieht, die Unterschrift aber merkwürdig klar oder verpixelt wirkt, ist das ein Zeichen für Manipulation.

  • Zahlen überarbeitet: 35000 wird zu 85000 Euro

    Ein Fälscher nimmt eine echte Bescheinigung und ändert einzelne Ziffern. Eine 3 wird mit Korrekturflüssigkeit oder durch Überarbeitung zu einer 8, oder Ziffern werden per Hand ergänzt. In PDF-Dokumenten sind solche Änderungen leichter zu tarnen: Eine 35000 wird in 85000 umgewandelt. Wenn Sie ein Papierdokument vor sich haben, fühlen Sie die Oberfläche: Kratzer, Abnutzung oder eine andere Papiertextur deuten auf Überarbeitung hin. Bei PDF-Dokumenten: Lassen Sie sich im Zweifelsfall das Original direkt vom Arbeitgeber zuschicken oder prüfen Sie die Daten im Finanzamt nach.

  • Falscher Arbeitgeber in der Kopfzeile eingefügt

    Der Fälscher nutzt eine vollständig korrekt aussehende Vorlage, trägt aber einen frei erfundenen oder einen echten Arbeitgebeternamen ein, unter dem das Einkommen gar nicht existiert. Er kopiert die Formatierung einer echten Bescheinigung so akkurat, dass optisch alles passt. Ein Recruiter oder Kreditgeber kann das Dokument auf den ersten Blick nicht unterscheiden. Ihre Gegenprobe: Existiert der Arbeitgeber wirklich? Unter welcher Steuernummer und Betriebsstätte? Rufen Sie im Personalbereich an und fragen Sie, ob die beschriebene Person dort tatsächlich angestellt ist und in welchem Zeitraum.

  • Beendigung des Dienstverhältnisses verschwiegen oder manipuliert

    Eine Lohnsteuerbescheinigung wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausgestellt. Ein Fälscher nutzt eine alte Bescheinigung und suggeriert damit, dass die Person noch angestellt ist oder länger angestellt war, als tatsächlich der Fall. Er entfernt Vermerke wie 'Beendigung' oder 'Ausscheiden aus dem Betrieb' oder überschreibt das Enddatum. Dies ist besonders bei Mietanfragen oder kurzfristigen Kreditanträgen ein Problem, da der Vermieter oder Kreditgeber von stabiler Anstellung ausgeht. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum und fragen Sie nach dem aktuellen Beschäftigungsstatus. Eine aktuelle Lohnsteuerbescheinigung kann nicht älter als einige Wochen sein.

  • Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag entfernt, um die Nettoeinkünfte künstlich zu erhöhen

    Der Fälscher radiert oder übermalt Einträge zu Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag und suggeriert damit höhere Nettoeinkünfte. Diese Angaben sind auf echten Bescheinigungen deutlich vermerkt. Wenn Sie sehen, dass bestimmte Rubriken leer sind oder ungewöhnlich wirken, stimmt etwas nicht. Vergleichen Sie das Layout mit Mustern von echten Bescheinigungen, die das Bundesministerium der Finanzen zur Verfügung stellt. Fehlende oder übermalt wirkende Felder sind sofort verdächtig.

  • Daten aus einem anderen Kalenderjahr eingefügt

    Der Fälscher nimmt eine Bescheinigung aus einem früheren Jahr, in dem die Person ein höheres Einkommen hatte, und ändert nur das Jahresfeld. Die restlichen Daten bleiben gleich. Das funktioniert besonders dann, wenn die Person in mehreren Jahren beim gleichen Arbeitgeber tätig war. Sie erkennen das, indem Sie konsistent prüfen: Welches Steuerjahr ist angegeben? Stimmen alle Datumsangaben darin überein? Ein Abgleich mit der elektronischen Übermittlung an die Finanzbehörde (falls Sie Zugriff haben) macht die Fälschung sofort sichtbar.

  • Verwendung einer echten Vorlage mit Tintenstrahldruck neu gedruckt und verändert

    Der Fälscher beschafft sich eine komplette echte Bescheinigung und druckt sie nach eigenem Entwurf neu aus. Dabei nutzt er dieselbe Vorlage, gibt aber andere Daten ein. Der Neudruck kann unter Licht oder unter der Lupe erkannt werden: Die Schrift wirkt ungleichmäßig, die Ränder sind anders, oder der Gesamteindruck des Papiers stimmt nicht mit dem Original überein. Originale Bescheinigungen werden nach amtlichem Muster von Arbeitgebern mit bekannten Druckereien oder dem Finanzamt koordiniert hergestellt. Ein verdächtig billiger oder unsauberer Druck ist ein Alarmsignal.

Sie haben eine gefälschte Lohnsteuerbescheinigung entdeckt: So handeln Sie richtig

Eine Lohnsteuerbescheinigung, die nicht vom Arbeitgeber oder der zuständigen Finanzbehörde stammt, ist ein Dokument, das Sie nicht akzeptieren dürfen. Ob Sie als Arbeitgeber, Kreditgeber oder Vermieter tätig sind: Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie konkret einleiten sollten.

  • Überprüfen Sie die Quelle und das amtliche Muster

    Fragen Sie die Person, die das Dokument vorlegt, direkt nach ihrem Arbeitgeber. Das Original muss vom Arbeitgeber nach dem amtlichen Muster des Bundesministeriums der Finanzen ausgestellt und elektronisch an die Finanzbehörde übermittelt worden sein. Rufen Sie bei Bedarf beim angegebenen Arbeitgeber an, um die Authentizität zu bestätigen. Echte Lohnsteuerbescheinigungen enthalten Daten aus dem Lohnkonto des Arbeitgebers, die Sie nicht einfach überprüfen können, aber der Arbeitgeber selbst wird die Ausstellung bestätigen können.

  • Holen Sie sich Klarheit beim zuständigen Finanzamt

    Kontaktieren Sie das Finanzamt des Arbeitgebers und geben Sie die Steuernummer oder die Geschäftsdaten an. Das Finanzamt kann überprüfen, ob und wann diese Person tatsächlich gemeldet war. Sie müssen nicht alle Details preisgeben, können aber nach der grundsätzlichen Beschäftigung fragen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie große finanzielle Entscheidungen treffen, etwa bei einer Kreditvergabe oder einer Mietverhältnissicherung.

  • Dokumentieren Sie den Verdacht und bewahren Sie das Dokument auf

    Speichern oder fotokopieren Sie das verdächtige Dokument in seinem ursprünglichen Zustand. Notieren Sie sich Datum, Zeit und Kontext, in dem es Ihnen vorgelegt wurde. Diese Informationen sind wertvoll, sollten Sie later eine Anzeige erstatten oder eine Beschwerde einreichen müssen.

  • Erstatten Sie Anzeige bei Betrug

    Liegt ein bewusster Betrug vor (zum Beispiel ein gefälschtes Dokument zur Verschaffung eines Kredits oder zur Mieterschaffung), können Sie Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten. Bringen Sie alle gesammelten Unterlagen mit. Die Fälschung von Behördendokumenten ist strafbar, und auch der Versuch, ein gefälschtes Dokument zu verwenden, wird strafrechtlich verfolgt.

  • Lehnen Sie das Dokument ab und verlangen Sie ein Original

    Als Vermieter, Arbeitgeber oder Kreditgeber haben Sie das Recht, verdächtige Dokumente zurückzuweisen. Teilen Sie der Person mit, dass Sie nur Originale akzeptieren, die vom Arbeitgeber direkt oder vom Finanzamt beglaubigt sind. Dies schützt Sie vor Haftungsrisiken und macht klar, dass Sie Fälschungen nicht tolerieren.

Wer hat das Recht, eine Lohnsteuerbescheinigung zu fordern?

Eine Lohnsteuerbescheinigung ist kein Dokument, das jeder ohne weiteres einfach anfordern kann. Sie wird vom Arbeitgeber ausgestellt und richtet sich nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Wenn Sie überprüfen, ob eine Person berechtigt ist, diese Bescheinigung zu besitzen oder weiterzugeben, sollten Sie wissen, unter welchen Umständen sie tatsächlich Anspruch darauf hat.

Die Regelungen finden Sie im Einkommensteuergesetz (EStG). Dort ist festgehalten, wann und wie diese Bescheinigung ausgestellt werden muss.

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Lohnsteuerabzug

    Eine Person hat das Recht auf eine Lohnsteuerbescheinigung, wenn sie bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist und die Lohnsteuer von ihrem Gehalt abgezogen wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Bescheinigung bereitzustellen. Sie erhalten sie üblicherweise einmal jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr.

  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Wenn eine Person ihren Job beendet, hat sie das Recht, eine Lohnsteuerbescheinigung für das laufende Jahr zu erhalten, auch wenn es nicht das Ende des Kalenderjahres ist. Der Arbeitgeber muss diese zeitnah ausstellen, damit die Person mit den korrekten Daten ihre Steuererklärung einreichen kann.

  • Wer KEINE Lohnsteuerbescheinigung erhält

    Selbstständige und Freiberufler bekommen keine Lohnsteuerbescheinigung. Auch Personen, die nur geringfügig beschäftigt sind oder für die keine Lohnsteuer abgezogen wird, haben keinen Anspruch. Für sie gelten andere Nachweise.

So erhalten Sie eine echte Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber

Die Lohnsteuerbescheinigung wird nicht beantragt, sondern vom Arbeitgeber ausgestellt. Wenn Sie als Vermieter, Personalverantwortlicher oder Kreditgeber diese Bescheinigung überprüfen, sollten Sie wissen, wie sie ordnungsgemäß zustande kommt. So erkennen Sie den echten Weg zur Ausstellung.

  1. Der Arbeitgeber erfasst die Lohndaten im Lohnkonto

    Der Arbeitgeber führt während des Kalenderjahres alle Lohn- und Gehaltszahlungen, Steuern und Abzüge im Lohnkonto auf. Diese Daten sind die Grundlage für die spätere Bescheinigung. Es gibt keine separaten Anträge durch den Arbeitnehmer in diesem Schritt.

  2. Die Finanzbehörde erhält die Daten elektronisch

    Das Finanzamt empfängt die Lohneinzelheiten direkt vom Arbeitgeber in elektronischer Form. Dies geschieht automatisch, ohne dass der Arbeitnehmer tätig werden muss. Die Übermittlung folgt den behördlichen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen.

  3. Der Arbeitgeber erstellt die Bescheinigung nach amtlichem Muster

    Nach Ende des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung aus. Sie folgt einem vorgegebenen amtlichen Muster und muss alle erforderlichen Angaben aus dem Lohnkonto enthalten.

  4. Der Arbeitnehmer erhält die Bescheinigung in Papierform

    Die Lohnsteuerbescheinigung wird dem Arbeitnehmer als Ausdruck übergeben oder zugesandt. Das Original stammt direkt vom Arbeitgeber. Eine echte Bescheinigung trägt dessen Daten und ist auf offiziellem Papier gedruckt.

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Häufig gestellte Fragen zur Lohnsteuerbescheinigung

Die Lohnsteuerbescheinigung brauchst du für deine Einkommenssteuererklärung, um nachzuweisen, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber bereits abgezogen hat. Außerdem benötigst du sie, wenn du Anspruch auf Kindergeld, BAföG oder andere Sozialleistungen hast und diese nachweisen musst. Banken verlangen die Bescheinigung auch häufig als Bonitätsnachweis bei Kreditanträgen.

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir die Lohnsteuerbescheinigung bis spätestens 28. Februar des folgenden Jahres auszustellen. Das ist rechtzeitig für die Steuererklärung, die du bis zum 31. Mai einreichen solltest. Falls dein Arbeitgeber sie später ausstellt, kannst du zunächst ohne sie einreichen und die Bescheinigung später nachtragen.

Ja, viele Arbeitgeber stellen die Lohnsteuerbescheinigung über ein Online-Portal bereit, das du über dein Mitarbeiterkonto aufrufen kannst. Manche Unternehmen senden sie auch direkt per E-Mail zu. Falls dein Arbeitgeber kein digitales System nutzt, erhältst du die Bescheinigung in Papierform per Post.

Kontaktiere deinen Arbeitgeber und bitte um eine Ersatzbescheinigung, die er dir schnell ausstellen kann. Das ist kostenlos und völlig normal. Falls dein Arbeitgeber nicht mehr erreichbar ist oder sein Geschäft geschlossen hat, kannst du die Lohnsteuerdaten beim Finanzamt erfragen, das diese Informationen von deinem Arbeitgeber hat.

Nein, du musst sie nicht dem Finanzamt einreichen, es sei denn, es wird explizit danach gefragt. Das Finanzamt erhält die Daten von deinem Arbeitgeber direkt. Du solltest die Bescheinigung aber aufbewahren, um sie vorweisen zu können, falls das Finanzamt bei einer Prüfung Nachweise verlangt.

Eine echte Lohnsteuerbescheinigung enthält immer deinen Namen, deine Steuer-ID und die Steuernummer deines Arbeitgebers. Sie trägt das Ausstellungsdatum und ist mit dem Namen und der Unterschrift oder dem Stempel des Arbeitgebers versehen. Auf der Bescheinigung stehen auch die Bruttoeinnahmen und die bereits gezahlten Steuern und Versicherungsbeiträge detailliert aufgelistet.

Nein, das ist nicht erlaubt. Dein Arbeitgeber muss dir die Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, es ist seine gesetzliche Pflicht. Falls er sich weigert, kannst du dich beim Finanzamt beschweren oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Du kannst auch verlangen, dass die Bescheinigung per Einschreiben zugeschickt wird, um sie dokumentiert zu erhalten.

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