Reisepass in Sekunden auf Echtheit prüfen – sicher und zuverlässig

Reisepass prüfen: Echtheitsmerkmale, Gültigkeit, biometrisches Foto. Für RH, Banken, Notare, Vermieter. Ohne Abo, nutzungsbasierte Bezahlung.

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Wofür wird ein Reisepass gebraucht und wer stellt ihn aus?

Der Reisepass ist das offizielle Reisedokument der Bundesrepublik Deutschland. Er berechtigt seinen Inhaber, ins Ausland zu reisen und sich dort auszuweisen. Für die Einreise in viele Länder außerhalb der EU ist er Pflicht.

Als Personaler, Banker oder Vermieter prüfen Sie diesen Pass, wenn ein Bewerber oder Kunde sich damit identifiziert. Anders als der Personalausweis enthält der Reisepass keine Meldeadresse, dafür aber mehr Visa-Seiten und wird für Fernreisen benötigt.

  • Ausgestellt von der Bundesrepublik Deutschland

    Zuständig sind die Passbehörden (meist Bürgeramt oder Kreisverwaltung). Im Ausland können deutsche Botschaften und Konsulate Reisepässe ausstellen oder verlängern.

  • Wann beantragen Personen einen Reisepass?

    Typischerweise vor einer Reise außerhalb der EU, bei Visumsanträgen oder wenn der Arbeitgeber einen internationalen Einsatz plant. Manche Airlines verlangen ihn auch für bestimmte Transitrouten.

  • Gültigkeit nach Alter gestaffelt

    Für Personen ab 24 Jahren gilt der Pass zehn Jahre, für jüngere Inhaber sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich, bei Ablauf muss ein neuer Pass beantragt werden.

Woran erkennt man einen echten Reisepass?

Ein deutscher Reisepass folgt klaren Standards. Hier sind die Merkmale, die auf jedem gültigen Dokument zu finden sein müssen.

  • Dokumentennummer: 9-stellig mit Buchstaben und Zahlen

    Die Seriennummer beginnt immer mit einem Buchstaben (z. B. C, F, H, J), gefolgt von mindestens einer Ziffer. Insgesamt neun Zeichen, keine Sonderzeichen. Beispiel: C12345678.

  • Passfoto nach biometrischen Vorgaben

    Das Foto zeigt die Person frontal, neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund. Keine Kopfbedeckung (außer aus religiösen Gründen), keine Sonnenbrille. Die Augen müssen klar erkennbar sein.

  • Maschinenlesbare Zone (MRZ) mit zwei Zeilen

    Unten auf der Datenseite stehen zwei Zeilen mit je 44 Zeichen. Erste Zeile beginnt mit P (für Pass) und D (für Deutschland). Zweite Zeile enthält Dokumentennummer, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer.

  • Gültigkeitsdauer: 6 oder 10 Jahre

    Ab 24 Jahren gilt der Reisepass zehn Jahre. Unter 24 Jahren nur sechs Jahre. Diese Regel steht im Passgesetz und ist nicht verhandelbar.

  • Unterschrift des Passinhabers

    Auf der Datenseite muss die handschriftliche Unterschrift des Inhabers stehen. Fehlt sie, ist der Pass ungültig. Nur Kinder unter zehn Jahren dürfen unterschriftslos bleiben.

  • Chip mit biometrischen Daten

    Seit 2005 enthält jeder deutsche Reisepass einen RFID-Chip. Gespeichert sind Foto und (ab November 2007) zwei Fingerabdrücke. Das Chip-Symbol befindet sich auf dem Einband.

  • Sicherheitsmerkmale im Papier und Druck

    Wasserzeichen, Hologramme, UV-reaktive Elemente: ein echter Pass zeigt unter Schwarzlicht fluoreszierende Muster. Das Papier fühlt sich fest an und lässt sich nicht leicht biegen.

  • Ausstellende Behörde: Bundesrepublik Deutschland

    Jeder Reisepass trägt den Hinweis auf die ausstellende Behörde (z. B. Stadt oder Landkreis). Das Bundesministerium des Innern und für Heimat legt die Standards fest.

Warum Sie einen vorgelegten Reisepass prüfen sollten

Ein gefälschter oder manipulierter Reisepass öffnet Betrügern Tür und Tor: Wer sich mit fremden Papieren ausweist, kann Verträge auf einen falschen Namen abschließen, Konten eröffnen oder Sie als Vermieter oder Arbeitgeber haftbar machen. Gerade bei Bewerbungen, Mietverträgen oder Kontoeröffnungen sollten Sie genau hinsehen.

Die Bundesrepublik gibt Pässe nach strengen Vorgaben aus, doch Fälscher kopieren Sicherheitsmerkmale oder ändern echte Pässe ab. Wer einen Pass nicht prüft, riskiert rechtliche Folgen und finanziellen Schaden, wenn sich später herausstellt, dass die Person unter falscher Identität gehandelt hat.

Woran erkennst du einen echten Reisepass?

Du hast einen deutschen Reisepass in der Hand und willst schnell prüfen, ob er echt ist? Hier sind die Schritte, die Profis nutzen – ohne Labor, ohne Lupe.

  1. Schritt 1: Seriennummer checken

    Oben rechts auf der Datenseite steht die Seriennummer. Sie besteht aus einer Behördenkennzahl plus einer Kombination aus Ziffern und Buchstaben. Kein gleichmäßiges Muster, keine Wiederholungen. Wirkt die Nummer wie gestempelt statt gedruckt? Roter Alarm.

  2. Schritt 2: Die MRZ am unteren Rand lesen

    Der deutsche Reisepass hat zwei Zeilen mit je 44 Zeichen am unteren Rand der Datenseite. OCR-B Schrift, Leerstellen mit < gefüllt. Stimmt die erste Zeile mit dem Rest der Seite überein (Name, Geburtsdatum, Passnummer)? Unstimmigkeiten sind ein sofortiger Hinweis auf Manipulation.

  3. Schritt 3: Gültigkeitsdauer prüfen

    Reisepässe für Personen ab 24 Jahren sind zehn Jahre gültig, unter 24 Jahren sechs Jahre. Eine Verlängerung gibt es nicht. Steht auf dem Pass ein anderes Ablaufdatum oder wurde nachträglich etwas geändert? Das passt nicht.

  4. Schritt 4: Lichtbild und Chip kontrollieren

    Das Foto muss scharf sein, nicht verpixelt oder nachträglich aufgeklebt wirken. Der Chip im Dokument enthält biometrische Daten (Gesichtsbild, Fingerabdrücke). Kannst du das Dokument nicht elektronisch auslesen, bleibt die Echtheit fraglich. Offizielle Lesegeräte schaffen Klarheit.

  5. Schritt 5: Offizielle Quelle abgleichen

    Im Zweifel hilft ein Blick ins Passgesetz (PassG § 4 und § 6). Dort stehen alle technischen Vorgaben für das Passmuster. Weicht dein Dokument ab, hast du Grund zur Sorge.

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Woran erkennt man einen gefälschten Reisepass?

Ein falscher Reisepass verrät sich oft durch Kleinigkeiten, die auf den ersten Blick unscheinbar wirken. Profis wissen: Wer genau hinschaut, findet die Schwachstellen.

Diese technischen Merkmale helfen Ihnen, Fälschungen zuverlässig zu entlarven:

  • Die maschinenlesbare Zone (MRZ) stimmt nicht

    Jeder echte deutsche Reisepass hat unten auf der Datenseite zwei Zeilen mit je 44 Zeichen (ICAO Doc 9303). Die Schrift ist OCR-B, Leerstellen werden mit < gefüllt. Fälscher nutzen oft falsche Schriftarten, andere Abstände oder vertauschen Zeichen. Prüfen Sie: Stimmt die Anzahl der Zeichen? Ist die Schrift gleichmäßig? Bei Abweichungen handelt es sich um eine Fälschung.

  • Der Chip lässt sich nicht auslesen oder fehlt ganz

    Seit 2005 enthält jeder deutsche Reisepass einen Chip mit biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke). Dieser Chip ist im hinteren Umschlag eingebettet und muss mit einem NFC-Lesegerät auslesbar sein. Fälschungen haben oft einen Dummy-Chip oder gar keinen Chip. Wenn das Lesegerät keine Daten empfängt oder der Chip mechanisch fehlt, ist das Dokument gefälscht.

  • Seriennummer und Behördenkennzahl passen nicht zusammen

    Die Seriennummer besteht aus der Behördenkennzahl und einer zufällig vergebenen Kombination aus Ziffern und Buchstaben. Fälscher erfinden oft Nummern, die nicht zur ausstellenden Behörde passen. Gleichen Sie die Nummer mit offiziellen Listen ab oder fragen Sie bei der angegebenen Behörde nach. Unstimmigkeiten sind ein klares Indiz.

  • Die Gültigkeitsdauer stimmt nicht mit dem Alter überein

    Für Personen ab 24 Jahren gilt der Reisepass zehn Jahre, für unter 24-Jährige nur sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Fälscher übersehen diese Regel oft und setzen beliebige Laufzeiten ein. Rechnen Sie nach: Geburtsdatum plus sechs oder zehn Jahre = Ablaufdatum? Wenn nicht, ist das Dokument manipuliert.

  • Sicherheitsmerkmale fehlen oder wirken stumpf

    Echte deutsche Reisepässe haben hochwertige Sicherheitsmerkmale: Hologramme, UV-reaktive Drucke, Wasserzeichen, Guillochenmuster. Fälschungen zeigen oft matte Hologramme, fehlende UV-Effekte oder unscharfe Muster. Halten Sie das Dokument schräg ins Licht und prüfen Sie mit UV-Lampe. Fehlt ein Merkmal oder wirkt es unprofessionell, liegt eine Fälschung vor.

  • Das Lichtbild ist nachträglich eingeklebt oder manipuliert

    Das Passfoto ist bei echten Dokumenten in die Datenseite eingearbeitet und mit Sicherheitsmerkmalen überdruckt. Fälscher kleben oft ein neues Foto auf oder ersetzen das Original. Prüfen Sie die Ränder des Lichtbilds: Gibt es Klebespuren, Schnittkanten oder fehlt der Überdruck? Dann wurde das Foto ausgetauscht.

  • Papier und Druckqualität weichen ab

    Originale Reisepässe werden auf hochwertigem Spezialpapier gedruckt, das sich fest und strukturiert anfühlt. Fälschungen nutzen oft Standard-Papier, das dünner oder glatter ist. Auch die Druckqualität lässt nach: Schriften wirken pixelig, Farben verlaufen oder sind zu blass. Vergleichen Sie haptisch und visuell mit einem echten Pass.

Echter Reisepass oder Fälschung? Die Unterschiede auf einen Blick

Ein gefälschter Reisepass kann täuschend echt aussehen, doch beim genauen Vergleich zeigen sich schnell die entscheidenden Unterschiede. Wenn Ihnen jemand einen Reisepass vorlegt, lohnt sich der direkte Blick auf die Details.

Hier sehen Sie nebeneinander, woran Sie einen echten deutschen Reisepass erkennen und welche Merkmale bei einer Fälschung typischerweise fehlen oder fehlerhaft sind.

Echter deutscher Reisepass

Ein authentischer Reisepass zeigt durchgängig hochwertige Sicherheitsmerkmale, die sich bei genauer Prüfung eindeutig identifizieren lassen.

  • Das Lichtbild ist scharf in das Dokument eingelasert, nicht aufgeklebt. Bei schrägem Lichteinfall schimmern Laser-Gravuren sichtbar durch.
  • Die Seriennummer erscheint mehrfach: auf der Datenseite, in der maschinenlesbaren Zone und oft zusätzlich perforiert oder gelasert.
  • Der eingebettete Chip lässt sich mit geeigneten Lesegeräten auslesen und enthält die biometrischen Daten des Inhabers.
  • Kippeffekte und Hologramme reagieren gleichmäßig auf Lichtveränderungen, ohne Brüche oder unscharfe Übergänge.
  • Die Schriftarten sind gestochen scharf, gleichmäßig und entsprechen der OCR-B Norm in der maschinenlesbaren Zone am unteren Rand.

Gefälschter oder manipulierter Pass

Bei einer Fälschung fallen oft bereits bei der ersten genauen Betrachtung Unregelmäßigkeiten auf, die auf eine Manipulation hindeuten.

  • Das Lichtbild wirkt aufgeklebt oder nachträglich eingesetzt, die Ränder heben sich vom Untergrund ab oder zeigen Klebereste.
  • Die Seriennummer stimmt nicht überein: Unterschiede zwischen Datenseite und maschinenlesbarer Zone sind ein klares Alarmzeichen.
  • Der Chip fehlt komplett, lässt sich nicht auslesen oder liefert Daten, die nicht zu den sichtbaren Angaben passen.
  • Hologramme oder Kippbilder wirken stumpf, verschwommen oder reagieren gar nicht auf Lichtveränderungen.
  • Schrift und Druckbild zeigen Unschärfen, ungleichmäßige Abstände oder Tippfehler in der maschinenlesbaren Zone.

Wie viele gefälschte Reisepässe sind in Deutschland im Umlauf?

Offizielle Statistiken über gefälschte Reisepässe in Deutschland werden vom Bundeskriminalamt und den Landesbehörden nicht öffentlich detailliert veröffentlicht. Die Bundespolizei erfasst zwar Fälle von Urkundenfälschung an Grenzübergängen und Flughäfen, doch eine belastbare Gesamtzahl gefälschter Reisepässe im Umlauf liegt nicht vor.

Was bedeutet das für Sie als Verifizierer? Sie können sich nicht auf eine veröffentlichte Zahl stützen, um das Risiko einzuschätzen. Stattdessen sollten Sie bei jeder Prüfung davon ausgehen, dass Fälschungen existieren und sich auf technische Sicherheitsmerkmale sowie systematische Kontrollroutinen verlassen.

Internationale Berichte von Interpol und Europol weisen darauf hin, dass gefälschte Reisedokumente weiterhin ein Thema bleiben, insbesondere bei organisierter Kriminalität und illegaler Migration. Doch konkrete Zahlen für Deutschland allein fehlen in den öffentlich zugänglichen Quellen.

Wie Fälscher heute noch vorgehen

Reisepässe gehören zu den am besten gesicherten Dokumenten weltweit. Trotzdem versuchen Fälscher immer wieder, diese Sicherheitsmerkmale zu umgehen oder nachzuahmen.

Für Sie als Verifizierer ist es wichtig zu wissen, an welchen Stellen Manipulationen typischerweise ansetzen und worauf Sie bei der Prüfung besonders achten sollten.

  • Austausch der Datenseite

    Die Datenseite wird herausgetrennt und durch eine gefälschte Seite mit anderen Angaben ersetzt. Das Risiko: Sie halten ein Dokument in der Hand, dessen Einband echt ist, aber die Personendaten komplett manipuliert wurden. Prüfen Sie die Verklebung am Rand der Datenseite und ob sich die Seite ungewöhnlich leicht bewegt.

  • Manipulation des Lichtbilds

    Das Originalbild wird mechanisch oder chemisch abgelöst und durch ein neues Foto überklebt. Der Fälscher hofft, dass Sie das neue Gesicht nicht mit dem Chip abgleichen. Achten Sie darauf, ob das Lichtbild plan auf der Seite liegt oder ob sich Ränder ablösen.

  • Änderung personalisierter Daten

    Name, Geburtsdatum oder Seriennummer werden nachträglich überschrieben oder radiert. Häufig sehen Sie dabei Unebenheiten im Schriftbild oder leichte Verfärbungen. Diese Manipulationen fallen oft erst bei genauem Hinsehen auf, besonders wenn der Fälscher hochwertige Drucker verwendet.

  • Chip-Klonen oder Deaktivierung

    Der Chip wird entweder durch einen kopierten Chip ersetzt oder absichtlich beschädigt, damit Sie ihn nicht mehr auslesen können. Der Fälscher gibt dann vor, der Chip sei defekt. Wenn der Chip nicht mehr lesbar ist, sollten Sie die Prüfung abbrechen und eine offizielle Stelle hinzuziehen.

  • Fälschung der maschinenlesbaren Zone (MRZ)

    Die beiden Zeilen am unteren Rand der Datenseite werden so verändert, dass sie neue Daten enthalten, die nicht mit dem sichtbaren Text übereinstimmen. Ihre Prüfsoftware könnte dann widersprüchliche Angaben anzeigen. Vergleichen Sie MRZ und Klartextangaben immer manuell.

  • Nachbildung von Sicherheitsmerkmalen

    Fälscher drucken Hologramme, UV-Muster oder Guillochen nach und hoffen, dass Sie diese nicht mit echten Referenzen vergleichen. Oft wirken diese Nachahmungen unter UV-Licht matt oder unscharf. Halten Sie den Pass direkt unter eine professionelle UV-Lampe und vergleichen Sie das Ergebnis mit einem bekannten Original.

  • Verwendung abgelaufener, aber echter Pässe

    Der Fälscher nutzt einen echten, aber bereits abgelaufenen Pass und ändert nur das Ablaufdatum. Technisch bleibt der Pass authentisch, doch die Gültigkeit wurde manipuliert. Prüfen Sie das Ausstellungs- und Ablaufdatum und rechnen Sie die Gültigkeit nach: Personen ab 24 Jahren erhalten zehn Jahre, unter 24 Jahren sechs Jahre.

  • Vollständige Nachdrucke mit minderwertigen Materialien

    Manche Fälscher stellen komplette Pässe her, die auf den ersten Blick echt aussehen, aber aus minderwertigem Papier oder Kunststoff bestehen. Das Dokument fühlt sich anders an, knickt leichter oder zeigt bei Kippen im Licht keine echten Farbwechsel. Nehmen Sie sich die Zeit, das Material haptisch zu prüfen.

Sie haben einen gefälschten Reisepass vorliegen? So handeln Sie richtig

Sie arbeiten im Personalbereich, bei einer Bank oder vermieten eine Wohnung und der Ihnen vorgelegte Reisepass wirkt verdächtig? Ein falscher Reisepass ist kein Kavaliersdelikt. Wichtig ist, dass Sie schnell und besonnen reagieren, um sich selbst zu schützen und die Behörden zu informieren.

Hier erfahren Sie, welche konkreten Schritte Sie jetzt einleiten sollten.

  • Bewahren Sie Ruhe und dokumentieren Sie

    Konfrontieren Sie die Person nicht sofort mit Ihrem Verdacht. Notieren Sie sich unauffällig alle sichtbaren Daten (Name, Passnummer, Ausstellungsdatum) und fotografieren Sie das Dokument nach Möglichkeit. Diese Informationen sind für die Polizei später wichtig. Achten Sie darauf, dass die Person nicht bemerkt, dass Sie misstrauisch sind – das verhindert übereilte Reaktionen.

  • Informieren Sie umgehend die Polizei

    Rufen Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle oder die zuständige Bundespolizei an, sobald Sie den Verdacht haben. Die Beamten prüfen, ob das Dokument echt ist, und leiten gegebenenfalls weitere Schritte ein. In Deutschland ist die Verwendung eines gefälschten Passes nach dem Passgesetz strafbar. Je schneller Sie melden, desto besser können die Behörden handeln.

  • Verweigern Sie den Vertragsabschluss oder die Auszahlung

    Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis prüfen, einen Mietvertrag schließen oder eine Bankdienstleistung erbringen sollen: Brechen Sie den Vorgang ab, solange die Echtheit nicht geklärt ist. Sie sind nicht verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, wenn berechtigte Zweifel an der Identität bestehen. Dokumentieren Sie Ihre Ablehnung schriftlich und bewahren Sie alle Unterlagen auf.

  • Sichern Sie Beweismittel für ein mögliches Verfahren

    Wenn Sie den Pass kopiert, fotografiert oder elektronisch gescannt haben, geben Sie diese Kopien der Polizei. Löschen Sie nichts vorschnell. Die Strafverfolgungsbehörden benötigen alle verfügbaren Anhaltspunkte, um die Fälschung nachzuweisen und die Hintermänner zu ermitteln.

  • Prüfen Sie Ihre rechtliche Absicherung

    Sprechen Sie mit Ihrer Rechtsabteilung oder einem Anwalt, um sicherzustellen, dass Sie datenschutzrechtlich korrekt gehandelt haben und keine Haftungsrisiken eingehen. Insbesondere wenn Sie personenbezogene Daten gespeichert oder weitergegeben haben, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Das Passgesetz regelt die Ausstellung und den Umgang mit Reisepässen – ein Anwalt kann Ihnen erklären, welche Pflichten Sie haben.

Darf ich die Vorlage eines Reisepasses verlangen?

Sie prüfen die Identität eines Bewerbers, Mieters oder Kunden und fragen sich, ob Sie berechtigt sind, einen Reisepass anzufordern?

Die Antwort hängt vom Verwendungszweck ab. Nicht jede Situation erlaubt die Einsichtnahme in ein Ausweisdokument, und selbst wenn Sie den Pass sehen dürfen, gibt es klare Grenzen für dessen Verarbeitung und Aufbewahrung.

  • Wann ist die Anforderung rechtmäßig?

    Sie dürfen einen Reisepass anfordern, wenn ein berechtigtes Interesse und eine Rechtsgrundlage vorliegen: Vertragsabschluss (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag), gesetzliche Pflicht (z. B. Geldwäschegesetz bei Banken, Notaren) oder Einwilligung der betroffenen Person. Ein bloßer Wunsch nach Sicherheit reicht nicht aus. Überlegen Sie, ob der Personalausweis nicht ausreicht – der Reisepass enthält mehr Daten, als häufig nötig.

  • Welche Daten dürfen Sie erheben?

    Beschränken Sie sich auf das Notwendige: Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer und Gültigkeitsdauer. Eine vollständige Kopie des Reisepasses ist selten erforderlich und datenschutzrechtlich problematisch. Biometrische Daten (Fingerabdruck, Chip-Inhalt) dürfen Sie nur erheben, wenn eine spezifische gesetzliche Grundlage oder ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

  • Wie lange dürfen Sie die Daten speichern?

    Die DSGVO verlangt: nur so lange, wie der Zweck besteht. Nach Vertragsende oder Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (z. B. steuerrechtliche Fristen) müssen Sie die Kopie oder Notiz löschen. Viele Unternehmen bewahren Ausweiskopien unnötig lange auf – prüfen Sie regelmäßig, ob die Aufbewahrung noch gerechtfertigt ist.

  • Was passiert bei Verstößen?

    Die unbefugte Erhebung, Speicherung oder Weitergabe von Passdaten kann zu Bußgeldern durch die Datenschutzbehörden führen. Die betroffene Person kann zudem Schadensersatz verlangen. Dokumentieren Sie daher immer, warum Sie den Reisepass angefordert haben und auf welcher Rechtsgrundlage Sie die Daten verarbeiten.

Wie wird ein Reisepass beantragt?

Sie wollen prüfen, ob der Reisepass, den Ihnen jemand vorlegt, echt ist? Dann hilft es zu wissen, wie die Bundesrepublik Deutschland dieses Dokument ausstellt.

Der Antrag läuft immer über die zuständige Passbehörde. Nur so erhalten Sie einen biometrischen Reisepass mit Chip, Lichtbild und Seriennummer, der nach dem Passgesetz rechtsgültig ist.

  1. Persönlich bei der Passbehörde vorsprechen

    Der Antragsteller muss persönlich bei der zuständigen Meldebehörde oder Bürgeramt erscheinen. Eine Beantragung per Post oder durch Dritte ist nicht möglich, da biometrische Daten vor Ort erfasst werden.

  2. Biometrisches Lichtbild und Fingerabdrücke abgeben

    Vor Ort wird ein biometrisches Passfoto angefertigt oder geprüft. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital erfasst und auf dem Chip des Reisepasses gespeichert. Ohne diese Schritte kann kein gültiger Pass ausgestellt werden.

  3. Dokumente zur Identitätsprüfung vorlegen

    Der Antragsteller muss sich ausweisen, zum Beispiel mit dem alten Reisepass oder Personalausweis. Bei Erstausstellung oder Verlust können weitere Dokumente wie Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung verlangt werden.

  4. Wartezeit bis zur Ausstellung

    Nach Antragstellung wird der Reisepass zentral in der Bundesdruckerei hergestellt. Die Bearbeitungsdauer liegt üblicherweise bei drei bis vier Wochen. Ein Expressverfahren gegen Aufpreis ist in dringenden Fällen möglich.

  5. Abholung nur durch den Antragsteller

    Der fertige Reisepass muss persönlich bei der ausstellenden Behörde abgeholt werden. Eine Vollmacht für Dritte ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Bei der Abholung wird die Identität erneut geprüft.

Wie lange ist mein Reisepass gültig?

Die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses hängt davon ab, wie alt Sie bei der Ausstellung sind. Eine Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen – nach Ablauf beantragen Sie einfach einen neuen Pass.

  • Ab 24 Jahren: zehn Jahre

    Wer bei der Ausstellung mindestens 24 Jahre alt ist, erhält einen Reisepass mit einer Gültigkeit von zehn Jahren. Diese Frist läuft ab dem Tag der Ausstellung und lässt sich nicht mehr verlängern.

  • Unter 24 Jahren: sechs Jahre

    Für alle Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung jünger als 24 sind, gilt eine Gültigkeit von sechs Jahren. Damit trägt der Gesetzgeber den äußerlichen Veränderungen junger Menschen Rechnung.

  • Keine Verlängerung möglich

    Anders als früher kennt das Passgesetz keine Verlängerungsoption mehr. Ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Reisepass bei Ihrer zuständigen Passbehörde beantragen.

  • Gültigkeitsdatum prüfen

    Das exakte Ablaufdatum finden Sie auf der Datenseite Ihres Passes. Planen Sie Reisen rechtzeitig: Viele Länder verlangen, dass der Pass noch mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig ist.

Reisepass oder Personalausweis – wo liegt der Unterschied?

Wer in Deutschland einen Identitätsnachweis prüfen muss, bekommt häufig entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis vorgelegt. Beide Dokumente sind offiziell, beide werden von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt – doch sie erfüllen unterschiedliche Zwecke und enthalten nicht dieselben Informationen.

Für Sie als Prüfer ist entscheidend: Welches Dokument passt zur Situation, und welche Merkmale dürfen Sie erwarten?

  • Reisepass: für Reisen außerhalb der EU

    Der Reisepass ist das Dokument für internationale Reisen, insbesondere außerhalb des Schengen-Raums. Er enthält biometrische Daten auf einem Chip, ein Lichtbild, die maschinenlesbare Zone (MRZ) und die Seriennummer. Wer Ihnen einen Reisepass vorlegt, hat oft vor, ins außereuropäische Ausland zu reisen oder benötigt ein Dokument, das weltweit akzeptiert wird. Im Inland genügt meist der Personalausweis.

  • Personalausweis: für Alltag und EU-Reisen

    Der Personalausweis ist das Standard-Ausweisdokument im Inland und innerhalb der Europäischen Union. Er ist im Scheckkartenformat, enthält ebenfalls biometrische Daten und eine MRZ, ist aber kompakter und für den täglichen Gebrauch konzipiert. Viele Menschen besitzen beide Dokumente, nutzen aber im Alltag bevorzugt den Personalausweis – etwa beim Banktermin, bei Vertragsabschlüssen oder bei Behördengängen.

  • Wann erwarten Sie welches Dokument?

    Als Vermieter, Personaler oder Bankmitarbeiter können Sie in der Regel beide Dokumente akzeptieren. Achten Sie jedoch darauf: Ein Reisepass enthält keine Adresse, während der Personalausweis die aktuelle Wohnanschrift nennt. Brauchen Sie eine Adressbestätigung, ist der Personalausweis aussagekräftiger. Wird Ihnen ein Reisepass vorgelegt, fragen Sie im Zweifelsfall nach einer Meldebestätigung oder einem zweiten Nachweis.

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Weitere Dokumente, die Sie prüfen können

Häufig gestellte Fragen zum deutschen Reisepass

Ein echter deutscher Reisepass besitzt ein Hologramm auf der Datenseite, das beim Kippen das Motiv wechselt. Die Personaldaten sind lasergraviert, nicht aufgedruckt, und fühlen sich leicht erhaben an. Der eingenähte RFID-Chip lässt sich mit einem ePA-Lesegerät auslesen und enthält die im Pass sichtbaren Daten.

Ein Reisepass für Erwachsene ab 24 Jahren kostet regulär 70 Euro, unter 24 Jahren zahlt man 37,50 Euro. Wenn Sie den Express-Service nutzen (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden), kommen 32 Euro Aufpreis dazu. Kinder unter 12 Jahren erhalten den Pass für 13 Euro.

Erwachsene ab 24 Jahren bekommen einen Reisepass mit zehn Jahren Gültigkeit. Für Personen unter 24 Jahren gilt der Pass nur sechs Jahre. Bei Kindern unter 12 Jahren endet die Gültigkeit bereits nach einem Jahr, da sich das Aussehen schnell ändert.

Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei und lassen Sie den Pass bei der zuständigen Passbehörde sperren. Im Ausland wenden Sie sich an die deutsche Botschaft oder das Konsulat, die einen vorläufigen Reiseausweis ausstellen können. Ohne Sperrung riskieren Sie, dass Dritte den Pass missbrauchen.

Nein, ein abgelaufener Reisepass berechtigt nicht zur Ausreise aus Deutschland oder zur Einreise in andere Länder. Die meisten Fluggesellschaften verweigern bereits das Boarding. Prüfen Sie die Gültigkeit rechtzeitig vor der Reise und beantragen Sie bei Bedarf einen neuen Pass.

Halten Sie den Pass ins Gegenlicht: echte Dokumente zeigen ein Wasserzeichen und einen Sicherheitsfaden. Das Hologramm muss beim Neigen scharf wechseln, nicht verschwommen flackern. Mit einem Smartphone und NFC-Funktion können Sie den Chip auslesen und die gespeicherten Daten mit der Datenseite abgleichen.

Jeder deutsche Staatsbürger, der außerhalb der EU oder des Schengen-Raums reist, benötigt einen Reisepass. Innerhalb der EU genügt meist der Personalausweis. Für viele Nicht-EU-Länder verlangen Behörden und Fluggesellschaften zwingend einen gültigen Reisepass, oft mit noch mindestens sechs Monaten Restgültigkeit.

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