Authentischer Geldleistungsbescheid
Ein echter Bescheid stammt von der zuständigen Behörde und trägt alle offiziellen Merkmale. So sieht er aus:
- Amtliches Behördenkopfzeichen mit Name und Logo der ausstellenden Stelle (z. B. Arbeitsagentur, Sozialamt, Jobcenter)
- Eindeutige Geschäftsnummer oder Referenznummer oben rechts oder in der Kopfzeile
- Datum der Ausstellung und Unterschrift oder digitale Signatur eines bevollmächtigten Sachbearbeiters
- Klar strukturierter Text mit Angabe der Leistungsart (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kindergeld usw.)
- Präzise Zeitangaben: von wann bis wann der Anspruch gilt
- Konkreter Leistungsbetrag in Euro, oft mit Aufschlüsselung nach Komponenten
- Rechtsmittelbelehrung am Ende: Information über Einspruchsmöglichkeiten und Fristen