Maklerverträge überprüfen: Erkennen Sie Fälschungen in Sekunden

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Worum geht es bei einem Maklervertrag?

Ein Maklervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Makler und einer Person, die eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Der Makler vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer und erhält dafür eine Provision.

Sie prüfen diesen Vertrag, um sicherzustellen, dass er rechtsgültig ist und die Rechte sowie Pflichten beider Seiten klar festgehalten sind. Das Bundesministerium der Justiz stellt durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die rechtlichen Grundlagen bereit.

  • Wer stellt den Maklervertrag aus?

    Der Makler oder sein Auftraggeber (Käufer oder Verkäufer) dokumentiert die Vereinbarung schriftlich. Es ist nicht zwingend eine bestimmte Stelle, die den Vertrag ausstellt.

  • Wann wird dieser Vertrag benötigt?

    Immer wenn jemand einen Makler mit dem Verkauf oder Kauf einer Immobilie beauftragen möchte. Besonders bei Wohnungen oder Einfamilienhäusern ist schriftliche Form erforderlich.

  • Was regelt der Vertrag konkret?

    Die Leistungen des Maklers, die Höhe der Provision, wer diese bezahlt und unter welchen Bedingungen der Makler seinen Lohn erhält. Alle wesentlichen Punkte müssen in Textform dokumentiert sein.

  • Welche rechtliche Grundlage gilt?

    Das BGB definiert in den Paragrafen 652, 656a, 656c und 656d die Regeln für Maklerverträge. Diese sollen beide Parteien schützen.

Woran erkennst du einen echten Maklervertrag

Ein rechtsgültiger Maklervertrag muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit der Makler später tatsächlich Anspruch auf eine Provision hat. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du überprüfen solltest.

  • Textform ist zwingend

    Der Vertrag muss in Textform vorliegen (§ 656a BGB). Das bedeutet: schriftlich auf Papier, per E-Mail oder über ein elektronisches Formular. Eine mündliche Vereinbarung reicht nicht aus, um den Makler später bezahlen zu müssen.

  • Beide Parteien müssen unterschreiben

    Sowohl der Makler als auch der Auftraggeber (meistens der Käufer oder Verkäufer einer Immobilie) müssen den Vertrag unterschreiben. Ohne deine Unterschrift kannst du die Gebühr ablehnen.

  • Die Gebührenregelung muss klar sein

    Der Vertrag muss genau festhalten, wie viel der Makler kostet und wann die Provision fällig wird (§ 656d BGB). Vague Formulierungen wie 'marktübliche Gebühren' sind nicht ausreichend.

  • Angaben zum Makler und zum Auftraggeber

    Name, Adresse und Kontaktdaten des Maklers sowie des Auftraggebers sollten vollständig und korrekt eingetragen sein. Das macht den Vertrag später eindeutig.

  • Art der Tätigkeit ist definiert

    Der Vertrag muss beschreiben, welche Immobilie vermittelt werden soll und für welche Partei (Käufer, Verkäufer oder beide) der Makler tätig ist. Das ist wichtig für die Höhe der Provision (§ 656c BGB).

  • Zeitraum oder Bedingung ist festgehalten

    Entweder ist ein Gültigkeitszeitraum angegeben, oder es ist klar, bis wann oder unter welchen Bedingungen der Vertrag gilt. Ein unbegrenzter Auftrag kann problematisch sein.

  • Belehrung über Widerrufsrecht (bei Verbraucherverträgen)

    Wenn du als Privatperson einen Maklervertrag unterschreibst, muss dich der Makler über dein Widerrufsrecht belehren. Diese Information sollte schriftlich dokumentiert sein.

  • Unterschrift ist eigenständig und lesbar

    Die Unterschrift darf nicht gefälscht oder durch ein Feld 'elektronisch signiert' ersetzt sein, ohne dass die Echtheit nachgewiesen ist. Handschriftliche oder kryptographisch validierte digitale Unterschriften sind rechtsgültig.

Warum Sie einen Maklervertrag überprüfen sollten

Ein Maklervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und einem Makler bei Immobilientransaktionen. Wenn Ihnen jemand einen solchen Vertrag vorlegt, prüfen Sie, ob alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte vorhanden sind. Ein fehlerhafter oder unvollständiger Vertrag kann zu kostspieligen Missverständnissen über Provisionen, Leistungen und Zahlungsverpflichtungen führen.

Besonders bei Kaufverträgen für Wohnungen oder Einfamilienhäuser müssen bestimmte Formvorgaben eingehalten werden. Fehlt die korrekte schriftliche Dokumentation, kann sich später ein Streit über berechtigte Maklergebühren ergeben. Für Sie als Käufer, Verkäufer oder Vermittler ist es entscheidend, dass der Vertrag den Anforderungen des BGB entspricht, um späteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.

Woran erkenne ich einen echten Maklervertrag in zwei Minuten

Ein Maklervertrag sieht auf den ersten Blick harmlos aus, aber ein paar Tricks trennen den echten vom gefälschten. Hier sind die Punkte, auf die Sie sofort achten sollten.

  1. Schritt 1: Prüfen Sie die Textform

    Der Maklervertrag muss schriftlich oder elektronisch (Textform) vorliegen, wenn es um den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses geht. Das steht klar in Paragraph 656a BGB. Liegt nur eine mündliche Absprache vor oder fehlt die unterschriebene Bestätigung, ist das erste Warnsignal da. Ein echter Vertrag hat Datum, Namen der Parteien und Unterschriften.

  2. Schritt 2: Kontrollieren Sie die Kostenfestsetzung

    Nach Paragraph 656d BGB müssen die Maklerkosten eindeutig schriftlich festgehalten sein. Das heißt: Provision in Prozent oder absoluter Summe, zahlbar durch wen (Käufer, Verkäufer oder beide), und wann fällig. Fehlen diese Angaben oder sind sie schwammig formuliert, sollten Sie misstrauen. Ein seriöser Makler nennt die Kosten kristallklar.

  3. Schritt 3: Wer hat den Vertrag ausgefertigt

    Fragen Sie nach: Wer ist der Aussteller? Ist es eine Privatperson, ein gewerblicher Makler mit Gewerbeschein oder eine Maklerfirma? Ein echtes Maklervertrag stammt von einer natürlichen oder juristischen Person, die als Makler tätig ist (Paragraph 652 BGB). Überprüfen Sie im Handelsregister oder bei der zuständigen IHK, ob die Person tatsächlich registriert ist.

  4. Schritt 4: Lohnanspruch nur bei Erfolg

    Der Makler hat Anspruch auf Vergütung nur dann, wenn die Tätigkeit zum gewünschten Erfolg führt (Paragraph 652 BGB). Das heißt konkret: Ohne abgeschlossenes Geschäft keine Provision, keine Kaution, keine Vorkasse. Vorsicht bei Verträgen, die Sie zur Zahlung verpflichten, bevor der Kauf oder Verkauf tatsächlich zustande kommt.

  5. Schritt 5: Verifizieren Sie die offizielle Quelle

    Ein echter Maklervertrag sollte mit den Vorgaben des Bundesministerium der Justiz konform sein und auf den Paragrafen 652, 656a, 656c und 656d des BGB verweisen. Wenn Sie unsicher sind, laden Sie den Vertrag zu einer Überprüfung hoch oder konsultieren Sie einen Notar oder Rechtsanwalt. Das kostet weniger als ein böser Fehler.

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Maklervertrag überprüfen

Das passiert, wenn der Makler die Schriftform ignoriert

Ein Maklervertrag ist kein alltägliches Papier. Das Gesetz schreibt vor, dass er in Schriftform vorliegen muss (§ 656a BGB) – besonders wenn es um Wohnungen oder Einfamilienhäuser geht. Betrüger arbeiten gerne mit Verträgen, die diese Regel brechen, oder mit Unterlagen, die on den ersten Blick legal aussehen, aber entscheidende Details weglassen. Hier sind die Warnsignale, die Sie nicht übersehen sollten.

  • Kein Original in Schriftform vorhanden

    Der Makler übergeben Ihnen nur eine E-Mail oder eine PDF-Datei, ohne dass Sie ein unterschriebenes Papier in den Händen halten? Das ist ungültig. Nach § 656a BGB muss die Vereinbarung in Schriftform (handschriftlich unterschrieben oder mit echter Signatur) abgeschlossen sein. Seien Sie skeptisch, wenn der Makler Ihnen Gründe nennt, warum ein echtes Dokument 'nicht möglich' ist.

  • Die Maklergebühr ist unklar oder nicht festgehalten

    Laut § 656d BGB muss die Höhe der Maklergebühr schriftlich vereinbart sein. Ein seriöser Vertrag nennt eine konkrete Prozentzahl oder einen fixen Betrag. Fehlt diese Angabe oder ist sie mehrdeutig ('je nach Marktlage', 'verhandelbar'), ist der Vertrag mangelhaft. Noch schlimmer: Der Makler verlangt später Gebühren, die nicht im Vertrag stehen.

  • Unterschriften sind nicht notariell beglaubigt, ohne triftigen Grund

    Bei Immobilientransaktionen ist eine notarielle Beglaubigung nicht grundsätzlich erforderlich (das gilt eher für Notarakte), aber die Unterschriften müssen eindeutig identifizierbar sein. Wirken die Unterschriften kopiert, verschoben oder verpixelt, ist das ein echtes Risiko. Ein Betrüger nutzt oft eingescannte oder gefälschte Unterschriften.

  • Der Name des Maklers oder des Unternehmens ist falsch geschrieben oder wirkt erfunden

    Kontrollieren Sie, ob der Name des Maklers und seiner Firma auf dem Vertrag mit den offiziellen Registern übereinstimmt (etwa der Maklerreg oder dem Handelsregister). Namen, die ähnlich klingen wie bekannte Firmen ('Mueller & Associates GmbH' statt 'Müller & Partners'), sind ein klassischer Trick. Ein schneller Anruf bei der Makleraufsicht deckt das sofort auf.

  • Der Leistungsumfang ist nicht klar definiert

    Welche Aufgaben übernimmt der Makler genau? Nur Besichtigungen, oder auch Verhandlungen mit dem Käufer? Ein echten Maklervertrag listet auf, was zum Leistungsumfang gehört und ab wann der Anspruch auf Gebühren entsteht (§ 652 BGB: Nachweis einer geeigneten Person). Vage Formulierungen ('allgemeine Maklerleistungen') sind ein Warnsignal.

  • Daten der Immobilie (Adresse, Grundstücksnummer) fehlen oder sind ungenau

    Das Objekt muss unmissverständlich identifiziert sein: vollständige Adresse, falls möglich auch Flurstück oder Grundbuchauszug. Fehlt das, wissen Sie später nicht, auf welche Immobilie sich Gebühren beziehen. Das ist nicht nur unprofessionell, sondern auch ein Zeichen mangelhafter Vorbereitung – oder Absicht.

  • Zeitangaben für die Geltung des Vertrags fehlen

    Der Vertrag muss ein klares Start- und Enddatum haben. Sätze wie 'Gültig bis zur Beendigung der Zusammenarbeit' sind zu vage. Was ist 'Beendigung'? Ein seriöser Makler schreibt: 'Gültig vom 15. Januar bis 15. April 2025' oder 'für 90 Tage ab Unterzeichnung'. Fehlende Fristen sind oft ein Zeichen für Betrugsvorbereitung.

  • Kopieren oder Blattanzahl stimmen nicht überein

    Papierverträge haben Seitennummern ('Seite 1 von 3'). Wenn Sie unterschiedliche Fassungen des Vertrags erhalten oder die Seiten nicht durchgehend nummeriert sind, kann das bedeuten, dass Klauseln ausgetauscht oder manipuliert wurden. Bei digitalen Verträgen prüfen Sie die Dateigröße und das Änderungsdatum: Wurden Seiten hinzugefügt, nachdem Sie unterschrieben haben?

So sieht ein echter Maklervertrag aus – und hier verrät sich die Fälschung

Ein Maklervertrag muss in Textform vorliegen, wenn es um den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses geht. Das ist nicht optional. Wenn Sie einen solchen Vertrag vor sich haben, lohnt sich ein genauer Blick auf Struktur und Inhalt – denn gerade bei diesem Dokument wird versucht, Anforderungen zu umgehen oder wichtige Klauseln zu verstecken.

Authentischer Maklervertrag

Ein echter Vertrag erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und ist klar strukturiert. So erkennen Sie ihn.

  • Textform ist gewährleistet: Der Vertrag liegt schriftlich vor (Papier oder signierte E-Mail), nicht nur mündlich oder auf Nachricht-Apps.
  • Klare Identifizierung der Parteien: Name und Adresse des Maklers sind vollständig angegeben, ebenso die des Käufers und Verkäufers (oder bei Vermietung des Mieters).
  • Maklergebühr ist ausdrücklich vereinbart: Die Höhe und wer sie zahlt (Käufer, Verkäufer oder beide), sind schriftlich festgehalten – keine vagen Angaben.
  • Ausdrückliche Unterschriften oder elektronische Signaturen: Alle Parteien haben das Dokument unterzeichnet. Bei digitalem Vertrag ist eine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur vorhanden.
  • Provisionsregelung bei beiderseitiger Tätigkeit ist transparent: Falls der Makler beide Parteien vertritt, ist dies klar dokumentiert und die Gebührenverteilung geregelt.

Maklervertrag mit Mängeln oder verdächtig

Solche Warnsignale sollten Sie stutzig machen und zum Nachfragen führen.

  • Nur mündliche Absprache ohne schriftliche Bestätigung: Der Makler behauptet, alles sei besprochen, aber es gibt keine Textform. Das verstößt gegen das Gesetz.
  • Unvollständige Identifizierungsdaten: Der Name des Maklers ist unklar, die Adresse fehlt oder wirkt provisorisch – etwa nur eine Telefonnummer ohne Büroangabe.
  • Gebühr ist nicht konkret festgehalten: Der Vertrag spricht von 'üblicher Provision' oder 'wird noch besprochen', statt einen genauen Prozentsatz oder Betrag zu nennen.
  • Unterschriften fehlen oder wirken kopiert: Es gibt keine echten Unterschriften, oder die Signatur eines Beteiligten ist mehrfach identisch (Hinweis auf Copy-Paste).
  • Versteckte oder doppelte Provisionsregeln: Der Vertrag enthält widersprüchliche Klauseln zur Gebührenhöhe oder versucht, zusätzliche Kosten nachträglich zu rechtfertigen.

Wie verbreitet sind gefälschte Maklerverträge in Deutschland wirklich?

Gefälschte oder manipulierte Maklerverträge sind ein ernstes Problem auf dem deutschen Immobilienmarkt. Doch wie viele betroffene Fälle gibt es tatsächlich? Die verfügbaren Daten sind überraschend dünn. Weder das Bundesministerium der Justiz noch die Staatsanwaltschaften erfassen systematisch, wie oft solche Dokumente in Umlauf sind.

Was wir wissen: Die Betrugsfälle rund um Immobilienmakler werden oft erst beim Notar oder bei der Kaufabwicklung entdeckt. Danach ist es oft zu spät. Maklerverträge, die nicht den Anforderungen des BGB entsprechen, können ungültig sein und den Makler um seine Provision bringen. Das schafft aber auch Anreize für Fälschungen oder zweifelhafte Praktiken.

Wie Makler einen Vertrag verfälschen, ohne dass es sofort auffällt

Ein Maklervertrag muss in Textform vorliegen, wenn es um den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses geht. Das ist nicht verhandelbar. Doch manche Makler versuchen, diese Anforderung zu umgehen oder die Vereinbarung so zu gestalten, dass Sie als Verifizierer den echten Vertrag nicht erkennen.

Hier sind die Tricks, auf die Sie achten sollten, wenn Ihnen ein Maklervertrag vorgelegt wird.

  • Fehlende schriftliche Bestätigung oder nur mündliche Absprache

    Der Makler behauptet, der Vertrag sei geschlossen, aber Sie finden nur eine E-Mail-Skizze oder eine handschriftliche Notiz. Das Problem: Nach § 656a BGB muss ein Maklervertrag über Immobilien in Textform (E-Mail, Schreiben, PDF) vorliegen. Eine bloße mündliche Absprache ist ungültig. Wenn der Makler Ihnen nur vage Bestätigungen zeigt, ist das ein Alarmsignal. Verlangen Sie den vollständigen, formal korrekten Vertrag.

  • Provision wird nachträglich in den Vertrag eingefügt

    Der Makler zeigt Ihnen erst einen Vertrag ohne klare Angabe der Maklergebühr, und später erscheint eine höhere Provision in den Unterlagen. Nach § 656d BGB muss die Vereinbarung über die Maklerkosten von Anfang an im Vertrag stehen. Wenn die Gebühr unklar ist oder sich plötzlich ändert, wurde der Vertrag manipuliert. Überprüfen Sie, ob die Provisionshöhe in allen Dokumenten identisch ist.

  • Fehlender oder falscher Name und Adresse des Maklers

    Ein echtes Maklerunternehmen muss mit vollständiger Identität im Vertrag stehen. Manche Fälscher nutzen Abkürzungen, Decknamen oder eine Adresse, die nicht zu einer registrierten Maklergesellschaft passt. Prüfen Sie die Registrierung des Maklers in der Datenbank des zuständigen Bundeslandes. Stimmt die im Vertrag angegebene Adresse nicht mit der Registrierung überein, ist das ein starkes Zeichen für eine Manipulation.

  • Beide Parteien unterschreiben denselben Vertrag, aber mit unterschiedlichen Daten

    Der Makler hat dem Käufer einen Vertrag zum Unterschreiben gegeben und dem Verkäufer eine andere Version mit anderen Konditionen. Nach § 656c BGB muss klar sein, wer beide Seiten vertritt und was die genaue Leistung ist. Wenn die Unterschrift-Daten, Datum oder Konditionen nicht übereinstimmen, handelt es sich um Betrug. Verlangen Sie, dass Sie die Originalversion einsehen, die beide Parteien unterzeichnet haben.

  • Der Vertrag ist undatiert oder trägt ein Datum nach dem Abschluss der Transaktion

    Ein gültiger Maklervertrag muss ein klares Abschlussdatum haben, das vor der Immobilientransaktion liegt. Wenn das Papier ohne Datum ist oder das Datum nachträglich eingefügt wirkt, ist es ungültig. Der Makler könnte auch versuchen, das Datum so zu wählen, dass die Provision nicht fällig wird oder Fristen manipuliert werden. Achten Sie auf Unterschiede in der Schriftstärke oder dem Papiervergilben.

  • Nebensätze oder Bedingungen werden mündlich hinzugefügt

    Der Makler überreicht Ihnen einen unterschriebenen Vertrag, erklärt Ihnen aber dazu mündlich: 'Das ist nur gültig, wenn der Käufer sich selbst die Immobilie sucht.' Solche mündlichen Zusatzvereinbarungen sind im Fall eines Maklervertrags nicht bindend. Die Textform ist nicht nur eine Formalität, sondern Schutz für Sie. Alles, was zählt, muss im schriftlichen Vertrag stehen.

  • Der Makler verwendet eine Vorlage aus einem anderen Bundesland

    Rechtsformen und Anforderungen können je nach Bundesland variieren. Wenn der Makler Ihnen einen Vertrag zeigt, der Verweise auf Bestimmungen enthält, die in Deutschland nicht gelten, oder ein Formular verwendet, das deutlich älter oder aus einer anderen Jurisdiktion ist, sollten Sie misstrauisch werden. Ein seriöser Makler nutzt aktuelle, den geltenden Gesetzen (BGB § 652 bis § 656d) entsprechende Verträge.

  • Lücken oder unleserliche Stellen, die später ausgefüllt wurden

    Der Vertrag weist Durchschießungen, Tipp-Ex-Spuren oder Stellen auf, wo Text offensichtlich nachträglich eingefügt wurde. Solche Mängel deuten darauf hin, dass der Vertrag verfälscht oder manipuliert wurde. Ein echtes Maklervertrag sollte sauber und vollständig vorliegen. Wenn Sie solche Spuren sehen, fordern Sie eine neue, unveränderte Ausfertigung an.

Sie erkennen Ungereimtheiten? So reagieren Sie richtig

Ein Maklervertrag für den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses muss schriftlich vorliegen. Nur so ist er gültig. Wenn Ihnen jemand einen Maklervertrag vorlegt, der diese Anforderung nicht erfüllt oder andere Warnsignale zeigt, sollten Sie sofort handeln.

Hier erfahren Sie, welche Schritte Sie konkret unternehmen können.

  • Überprüfen Sie die Textform des Vertrags

    Nach § 656a BGB muss ein Maklervertrag über den Kauf oder Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses in Textform geschlossen werden. Das bedeutet: Der Vertrag muss schriftlich oder elektronisch vorliegen und von beiden Parteien unterzeichnet sein. Liegt Ihnen nur ein Foto vor, eine mündliche Absprache oder ein informelles E-Mail-Austausch? Das ist kein gültiger Maklervertrag. Fordern Sie sofort das Original oder eine korrekt unterzeichnete Fassung an.

  • Prüfen Sie die Kostenregelung

    Nach § 656d BGB muss im Vertrag eindeutig festgehalten sein, wer die Maklergebühren zahlt und in welcher Höhe. Ein echtes Problem: Wenn der Vertrag nichts über Kosten sagt oder die Kosteneinteilung unklar wirkt, deutet das auf einen unprofessionellen oder gefälschten Vertrag hin. Lesen Sie die Klausel zur Courtage ganz genau. Sie sollte präzise sein, nicht vage oder mehrdeutig.

  • Kontaktieren Sie den vermeintlichen Makler direkt

    Wer präsentiert Ihnen diesen Vertrag? Wenn es ein Makler ist, rufen Sie ihn über die offizielle Telefonnummer an (nicht über die im Vertrag angegebene Nummer). Fragen Sie nach diesem konkreten Vertrag und dem Fall. Ein seriöser Makler wird den Vertrag kennen oder wird sofort erkennen, dass etwas nicht stimmt. Wenn die Person am anderen Ende nichts damit anfangen kann oder die Geschichte nicht passt, ist das ein sehr starkes Warnsignal.

  • Lassen Sie sich rechtlich beraten

    Ein Notar oder ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Immobilienrecht kann den Vertrag überprüfen und Sie vor erheblichen Risiken bewahren. Das kostet etwas Zeit und Geld, schützt Sie aber vor teuren Fallen. Ein Makler, der nur mündlich argumentiert oder keinen Termin beim Notar vereinbaren möchte, ist nicht vertrauenswürdig.

  • Zeigen Sie die Dokumentation den Behörden

    Wenn Sie den starken Verdacht haben, dass es sich um einen gefälschten oder betrügerischen Maklervertrag handelt, machen Sie Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei. Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit: E-Mails, Verträge, Telefonnummern und die Namen der beteiligten Personen. Die Behörden können dann prüfen, ob Straftatbestände erfüllt sind.

Darf ich einen Maklervertrag verlangen?

Wenn Ihnen jemand einen Maklervertrag vorlegt, sollten Sie prüfen, ob dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Maklervertrag regelt die Vermittlung von Immobilien und muss bestimmte Merkmale aufweisen, damit er gültig ist.

Wer einen Makler beauftragen will, hat das Recht zu verlangen, dass die Vereinbarung in Textform vorliegt und alle wesentlichen Bedingungen eindeutig festgehalten sind.

  • Textform ist zwingend erforderlich

    Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden, wenn es um den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses geht. Das bedeutet: nicht mündlich, sondern schriftlich oder per E-Mail. Ohne Textform ist der Vertrag nicht gültig. Sie dürfen daher verlangen, dass die Vereinbarung in schriftlicher Form vorgelegt wird.

  • Maklerkosten müssen klar festgehalten sein

    Nach dem BGB müssen sich Käufer und Verkäufer einigen, wer die Maklergebühr zahlt und in welcher Höhe. Diese Vereinbarung darf nicht nebenbei geregelt werden. Verlangen Sie, dass die Kostenregelung im Vertrag selbst ausdrücklich genannt ist.

  • Beidseitige Vermittlung erfordert besondere Regelungen

    Wenn der Makler für beide Seiten tätig wird, braucht es eine klare Absprache darüber, wie die Provision aufgeteilt wird oder wer sie trägt. Prüfen Sie, ob diese Situation im Vertrag berücksichtigt ist.

  • Fragen Sie nach den genauen Leistungen

    Ein seriöser Makler wird ohne Umschweife erklären, welche Aufgaben er übernimmt und wann sein Anspruch auf Provision entsteht. Wenn jemand unklar oder ausweichend antwortet, ist Vorsicht geboten.

Wie lange bleibt ein Maklervertrag gültig?

Ein Maklervertrag ist nicht automatisch zeitlich begrenzt. Das Gesetz schreibt keine feste Laufzeit vor, aber es gibt einige wichtige Spielregeln, die Sie kennen sollten, um später nicht überrascht zu werden.

  • Keine gesetzliche Höchstdauer

    Der Maklervertrag endet nicht einfach nach einer bestimmten Zeit. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht keine automatische Befristung vor. Das bedeutet: Wenn Sie und der Makler nichts anderes vereinbart haben, läuft der Vertrag theoretisch bis zur Beendigung des Geschäfts weiter. Deshalb sollten Sie beim Unterschreiben genau hinschauen, wie lange die Zusammenarbeit gelten soll.

  • Textform ist Pflicht (bei Immobilien)

    Für Maklerverträge über den Kauf oder Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses schreibt § 656a BGB vor, dass alles schriftlich festgehalten werden muss. Das betrifft auch die Laufzeit und die Bedingungen für eine Kündigung. Ohne diese Textform ist der Vertrag nicht wirksam. Das ist Ihr Schutz: Der Makler kann Sie später nicht mit mündlichen Zusagen überrumpeln.

  • Kündigungsrecht ist gesetzlich verankert

    Sie können einen Maklervertrag jederzeit kündigen. Das Gesetz verbietet nicht, dass Sie sich anders einigen, aber Sie haben immer das Recht zu sagen: Ich will die Zusammenarbeit beenden. Der Makler kann seinerseits ebenfalls kündigen. Wichtig: Eine Kündigung muss wie der Vertrag selbst in Textform erfolgen, damit sie gültig ist.

  • Provisionsanspruch bleibt zeitlich begrenzt

    Selbst wenn der Maklervertrag endet, besteht noch Rechtssicherheit: Der Makler kann seine Provision nur fordern, wenn das Geschäft zustande gekommen ist (etwa der Immobilienkauf abgeschlossen wurde). Die Provision verfällt nicht einfach, aber sie ist an das konkrete Geschäft gekoppelt, nicht an die Vertragsdauer.

  • Schriftliche Vereinbarungen schützen beide Seiten

    Die beste Praxis: Legen Sie in Ihrem Maklervertrag fest, wie lange die Zusammenarbeit gilt (zum Beispiel 6 Monate) und wann der Vertrag endet. Auch die Provisionssätze und Kosteneinteilungen müssen schriftlich aufgeführt sein (§ 656d BGB). So vermeiden Sie später Streit über versteckte Gebühren oder unendliche Laufzeiten.

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Häufig gestellte Fragen zum Maklervertrag

Ein Maklervertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Makler und einem Auftraggeber, in der die Vermittlung von Immobilien, Versicherungen oder anderen Geschäften geregelt wird. Der Makler erklärt sich darin bereit, gegen eine Provision tätig zu werden und muss dabei bestimmte Pflichten erfüllen. Das Dokument legt fest, welche Leistungen der Makler erbringt und wie hoch die Vergütung ausfällt.

Der Maklervertrag muss den Namen und die Anschrift beider Parteien, die Art der Vermittlungsleistung, die Höhe der Provision sowie die Dauer des Vertrags enthalten. Zudem sollten Bedingungen für die Beendigung und eventuelle Besonderheiten klar schriftlich festgehalten sein. Eine mündliche Absprache reicht nicht aus, der Vertrag muss schriftlich vorliegen.

Ja, ein ordnungsgemäß unterzeichneter Maklervertrag ist rechtlich bindend und verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Der Auftraggeber ist dann an den Makler gebunden und muss im Erfolgsfall die vereinbarte Provision zahlen. Die Bindungsdauer richtet sich nach den im Vertrag festgehaltenen Bedingungen.

Die Gültigkeitsdauer hängt von den Vereinbarungen im Vertrag ab und kann zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten liegen. Häufig wird eine Laufzeit von drei bis sechs Monaten festgelegt, danach endet der Vertrag automatisch. Manche Verträge beinhalten auch eine Verlängerungsoption oder können von beiden Seiten mit einer bestimmten Frist beendet werden.

Das hängt von den Kündigungsklauseln im Vertrag ab, die häufig Kündigungsfristen von zwei bis vier Wochen vorsehen. Ohne entsprechende Bestimmungen im Vertrag ist eine ordentliche Kündigung oft nicht möglich, solange noch aktive Vermittlungsbemühungen laufen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jedoch unter Umständen auch kurzfristig möglich.

Ist die Provision erfolgsabhängig festgelegt, schuldet der Makler keine Vergütung, wenn das Geschäft nicht zustande kommt. Allerdings gelten manche Verträge schon als erfolgreich, wenn der Makler einen ernsthaft interessierten Käufer oder Mieter vermittelt, auch wenn die Transaktion später scheitert. Die genaue Regelung muss im Maklervertrag definiert sein.

Der Makler muss den Auftraggeber unabhängig und gewissenhaft beraten und alle notwendigen Maßnahmen zur Vermittlung ergreifen. Er ist verpflichtet, Interessenten zu suchen, Objekte angemessen darzustellen und Verhandlungen zu führen. Außerdem muss er Interessenskonflikte offenlegen und darf nicht zu Ungunsten seines Auftraggebers handeln.

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