Authentischer Maklervertrag
Ein echter Vertrag erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und ist klar strukturiert. So erkennen Sie ihn.
- Textform ist gewährleistet: Der Vertrag liegt schriftlich vor (Papier oder signierte E-Mail), nicht nur mündlich oder auf Nachricht-Apps.
- Klare Identifizierung der Parteien: Name und Adresse des Maklers sind vollständig angegeben, ebenso die des Käufers und Verkäufers (oder bei Vermietung des Mieters).
- Maklergebühr ist ausdrücklich vereinbart: Die Höhe und wer sie zahlt (Käufer, Verkäufer oder beide), sind schriftlich festgehalten – keine vagen Angaben.
- Ausdrückliche Unterschriften oder elektronische Signaturen: Alle Parteien haben das Dokument unterzeichnet. Bei digitalem Vertrag ist eine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur vorhanden.
- Provisionsregelung bei beiderseitiger Tätigkeit ist transparent: Falls der Makler beide Parteien vertritt, ist dies klar dokumentiert und die Gebührenverteilung geregelt.