Echte Teilungserklärung
Das Dokument stammt vom Notar und trägt alle erforderlichen Kennzeichen eines beglaubigten oder beurkundeten Papiers.
- Notarielle Beglaubigung oder Beurkundung: Der Name des verantwortlichen Notars steht deutlich sichtbar oben auf der Urkunde. Das Notarsiegel und die Unterschrift des Notars sind vorhanden.
- Zugehörige Unterlagen: Die Teilungserklärung ist immer mit einem Aufteilungsplan verbunden, der die einzelnen Wohnungen oder Räume zeigt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt ebenfalls vor.
- Eintrag ins Grundbuch: Das Dokument verweist darauf, dass es beim Grundbuchamt registriert wurde. Eine Grundbuchbescheinigung oder ein Eintragungsnachweis ist erhältlich.
- Korrekte Angaben: Alle Adressangaben, Flurstücksnummern und Eigentümerdaten sind vollständig und korrekt. Schreibfehler sind selten und gering.