Eine vorgelegte SCHUFA-Auskunft auf Echtheit prüfen

Vermieter und Arbeitgeber: So prüfen Sie eine vorgelegte SCHUFA-Auskunft auf Echtheit, welchen Verifizierungscode Sie brauchen und was Sie verlangen dürfen.

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Nicht jede SCHUFA-Auskunft ist für Sie bestimmt

Die SCHUFA Holding AG ist eine private Auskunftei. Sie speichert Vertrags- und Zahlungsdaten von Verbrauchern und leitet daraus Wahrscheinlichkeitswerte ab. Wenn Ihnen ein Mietinteressent oder ein Bewerber eine SCHUFA-Auskunft vorlegt, klären Sie zuerst eine Frage, und zwar bevor Sie überhaupt auf den Score schauen: welches Dokument halten Sie eigentlich in der Hand?

Es gibt nämlich mehrere, und sie sind nicht austauschbar. Die kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung ist ein Auskunftsrecht der betroffenen Person gegenüber der SCHUFA. Sie enthält alles, was gespeichert ist, bis hinunter zu einzelnen Vertragsverhältnissen. Sie ist nicht dafür gemacht, einem Vermieter ausgehändigt zu werden, und die Datenschutzaufsicht sieht es kritisch, wenn Vermieter genau dieses Dokument verlangen.

Daneben steht das kostenpflichtige Produkt, das die SCHUFA ausdrücklich zur Weitergabe an Dritte anbietet. Es besteht aus zwei Teilen: einem ausführlichen Teil für die betroffene Person und einem Zertifikat, das für den Vermieter oder Arbeitgeber gedacht ist. Nur dieses Zertifikat trägt einen Verifizierungscode, und nur mit diesem Code ist eine echte Echtheitsprüfung möglich. Alles andere, was Ihnen jemand als SCHUFA-Auskunft überreicht, ist ein Ausdruck, den Sie nicht gegen die Quelle abgleichen können.

Woran Sie das richtige Dokument erkennen

Bevor Sie inhaltlich lesen, prüfen Sie die Form. Diese Merkmale entscheiden darüber, ob eine Prüfung überhaupt möglich ist.

  • Ein Zertifikatsteil zur Weitergabe

    Das für Dritte bestimmte Produkt enthält eine eigene Seite, die als Zertifikat oder Nachweis bezeichnet ist. Diese Seite ist bewusst knapp gehalten: Name, Anschrift, Ausstellungsdatum, eine zusammenfassende Bonitätsaussage. Sie enthält gerade keine Einzelvertragsdaten.

  • Ein Verifizierungscode

    Auf dem Zertifikat steht eine Zeichenfolge, mit der sich das Original online abrufen lässt. Fehlt dieser Code, halten Sie kein prüfbares Dokument in der Hand, sondern einen Ausdruck.

  • Ein Ausstellungsdatum

    Bonitätsauskünfte sind Momentaufnahmen. Ein Dokument, das mehrere Monate alt ist, sagt über die heutige Lage wenig aus, selbst wenn es echt ist.

  • Der Name der SCHUFA als Aussteller

    Achten Sie darauf, wer das Dokument ausgestellt hat. Im Netz gibt es zahlreiche Wiederverkäufer, die gegen Gebühr eine sofortige Auskunft versprechen. Was sie liefern, ist häufig ein eigenes Dokument mit eigener Aufmachung, nicht die Auskunft der Auskunftei.

  • Vollständige Seitenzahl

    Ein Dokument, aus dem einzelne Seiten fehlen, ist kein vollständiger Nachweis. Wer nur die letzte Seite mit dem günstigen Ergebnis vorlegt, hat den Rest aus einem Grund weggelassen.

Die Prüfung in der richtigen Reihenfolge

Der entscheidende Schritt ist der dritte. Die ersten beiden ersparen Ihnen den Aufwand, wenn das Dokument von vornherein nicht taugt.

  1. Dokumentart bestimmen

    Handelt es sich um die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO oder um das für Dritte bestimmte Produkt mit Zertifikat? Erkennbar an der Überschrift und daran, ob detaillierte Vertragsdaten aufgeführt sind. Bei der Datenkopie sollten Sie sich fragen, ob Sie dieses Dokument überhaupt entgegennehmen wollen: es enthält deutlich mehr, als Sie für die Vermietungsentscheidung brauchen dürfen.

  2. Ausstellungsdatum und Namen abgleichen

    Vor- und Nachname sowie die Anschrift müssen mit dem Personalausweis übereinstimmen, den Sie sich ohnehin zeigen lassen. Ein abweichender zweiter Vorname oder eine alte Anschrift sind erklärbar, ein völlig anderer Name ist es nicht.

  3. Den Verifizierungscode online einlösen

    Die SCHUFA betreibt eine Prüfseite, auf der Sie Nachname, Vorname und den Verifizierungscode eingeben. Das Original wird Ihnen dann angezeigt. Vergleichen Sie das angezeigte Original Zeile für Zeile mit dem Papier vor Ihnen. Das ist der einzige Schritt, der eine Fälschung zuverlässig auffliegen lässt, und er dauert eine Minute. Wird die Auskunft über ein Immobilienportal erstellt, betreibt das Portal in der Regel eine eigene Abrufseite nach demselben Prinzip.

  4. Auf Abweichungen achten, nicht nur auf den Score

    Wenn das Original online erscheint, prüfen Sie nicht nur den Bonitätsstatus, sondern auch das Ausstellungsdatum und die Anschrift. Eine beliebte Manipulation besteht darin, ein echtes, aber altes Dokument mit einem neuen Datum zu versehen und im Übrigen unverändert zu lassen.

  5. Bei fehlendem Code das richtige Dokument anfordern

    Liegt kein Verifizierungscode vor, verlangen Sie nicht die Datenkopie als Ersatz. Bitten Sie stattdessen um die für die Weitergabe vorgesehene Auskunft. Das ist der datenschutzfreundlichere Weg und zugleich der einzige, der Ihnen eine Prüfmöglichkeit verschafft.

  6. Ihre Prüfung dokumentieren

    Notieren Sie Datum und Ergebnis des Abrufs. Falls es später zu einem Streit über die Auswahlentscheidung kommt, ist diese Notiz der Beleg dafür, dass Sie bei allen Interessenten gleich vorgegangen sind.

Manipulationen, die tatsächlich vorkommen

Eine SCHUFA-Auskunft ist ein PDF. Sie hat kein Hologramm, kein Wasserzeichen im Papier und keinen Chip. Genau deshalb ist die Onlineprüfung nicht optional.

  • Der nachträglich veränderte Score

    Der häufigste Eingriff überhaupt. Eine Zahl oder eine Prozentangabe wird im PDF ersetzt, sonst bleibt alles gleich. Im Ausdruck fällt das nicht auf, im online abgerufenen Original sofort.

  • Gelöschte Negativmerkmale

    Ein Eintrag über eine offene Forderung wird entfernt und der Rest der Seite nach oben gezogen. Verräterisch sind unregelmäßige Zeilenabstände und eine Seite, die auffällig leer endet.

  • Das umdatierte Altdokument

    Eine echte Auskunft aus dem Vorjahr, bei der nur das Ausstellungsdatum geändert wurde. Der Verifizierungscode gehört dann weiterhin zum alten Original und zeigt beim Abruf das alte Datum an.

  • Der Screenshot aus der App

    Ein Foto oder Bildschirmfoto einer Kontoansicht ist kein Nachweis. Es lässt sich weder zuordnen noch abrufen, und es ist mit gewöhnlichen Bordmitteln in Minuten verändert.

  • Die Auskunft eines Wiederverkäufers

    Zahlreiche Anbieter verkaufen unter Verwendung des Begriffs SCHUFA ein eigenes Dokument. Das ist nicht zwingend unseriös, aber es ist eben nicht die Auskunft der SCHUFA und es trägt keinen von ihr prüfbaren Code.

  • Die Auskunft einer anderen Person

    Ein echtes Dokument mit echtem Code, das schlicht jemand anderem gehört. Deshalb steht der Abgleich mit dem Personalausweis am Anfang und nicht am Ende der Prüfung.

Echtes Original und bearbeitetes PDF im Vergleich

Wenn Sie das online abgerufene Original neben den vorgelegten Ausdruck legen, treten die Unterschiede sofort hervor. Ohne diesen Abgleich hilft nur der Blick auf typische Bearbeitungsspuren.

  • Schriftbild

    Im Original ist die Schrift über das ganze Dokument hinweg einheitlich. Bei einer Bearbeitung weicht die eingesetzte Zahl minimal ab, sitzt einen Bruchteil eines Millimeters zu hoch oder wirkt eine Spur fetter. Vergrößern Sie das PDF auf mehrere hundert Prozent, dann sehen Sie es.

  • PDF-Eigenschaften

    Öffnen Sie die Dokumenteigenschaften. Ein Original nennt als erzeugendes Programm eine Ausgabekette der Auskunftei. Steht dort ein Bildbearbeitungs- oder Textprogramm, oder liegt das Änderungsdatum deutlich nach dem Erstellungsdatum, ist das ein ernstzunehmender Hinweis.

  • Seitenaufbau

    Originale haben feste Ränder und feste Abstände. Nach dem Entfernen eines Eintrags stimmt der Rhythmus der Zeilen nicht mehr, und der Fußbereich rutscht auf der betroffenen Seite nach oben.

  • Der Code selbst

    Ein echter Verifizierungscode löst beim Abruf ein Dokument aus. Ein erfundener Code führt zu einer Fehlermeldung. Das ist der einzige Unterschied, über den sich nicht diskutieren lässt.

Was Sie verlangen dürfen, und was nicht

Die Bonitätsprüfung ist zulässig. Der Umfang dessen, was Sie dafür verlangen, ist es nicht in jedem Fall.

  • Bonitätsauskunft ja, Datenkopie nein

    Sie dürfen vor Abschluss eines Mietvertrags einen Bonitätsnachweis verlangen. Die vollständige Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO zu fordern, gilt bei den Aufsichtsbehörden dagegen als unverhältnismäßig, weil sie weit mehr offenlegt, als für die Entscheidung erforderlich ist. Verlangen Sie das Produkt, das für die Weitergabe gemacht wurde.

  • Erst bei ernsthaftem Interesse

    Eine Bonitätsauskunft von jedem Besichtigungsgast einzusammeln, ist nicht erforderlich und datenschutzrechtlich angreifbar. Der richtige Zeitpunkt ist die engere Auswahl, wenn eine Vermietung tatsächlich in Betracht kommt.

  • Unzulässige Fragen bleiben unzulässig

    Fragen nach Schwangerschaft, Religionszugehörigkeit, Parteizugehörigkeit oder Vorstrafen gehören nicht in die Mieterselbstauskunft und werden durch eine SCHUFA-Auskunft weder ersetzt noch legitimiert.

  • Unterlagen abgelehnter Bewerber löschen

    Sobald die Wohnung vergeben ist, entfällt der Zweck für die Unterlagen der übrigen Interessenten. Sie sind zu löschen oder zurückzugeben. Ein Ordner mit Bonitätsauskünften abgelehnter Bewerber ist kein Sicherheitsnetz, sondern ein Risiko für Sie.

  • Wenn eine Fälschung feststeht

    Das Verfälschen einer Urkunde und ihr Gebrauch sind nach Paragraf 267 des Strafgesetzbuchs strafbar, und wer damit einen Vertragsschluss erschleicht, kommt zusätzlich in den Bereich des Betrugs nach Paragraf 263. Sie sind nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Sie sind aber gut beraten, den Vertrag dann nicht zu schließen und die Unterlagen aufzubewahren.

Was der Score aussagt, und was nicht

Selbst ein echtes, korrekt geprüftes Dokument beantwortet nicht die Frage, die Sie eigentlich umtreibt. Ein Bonitätswert ist eine statistische Aussage über eine Vergleichsgruppe, keine Vorhersage über diese eine Person. Eine gute Bewertung schließt einen Zahlungsausfall nicht aus, und eine mittelmäßige Bewertung bedeutet nicht, dass jemand seine Miete nicht zahlt.

Hinzu kommt, dass die Datenlage schwankt. Junge Menschen und Personen, die erst kurz in Deutschland leben, haben schlicht wenig gespeicherte Historie. Das schlägt sich in der Bewertung nieder, ohne dass es über ihr Zahlungsverhalten etwas aussagt. Wer ausschließlich nach dem Score auswählt, sortiert damit ganze Gruppen aus, ohne es zu beabsichtigen.

Nutzen Sie die Auskunft deshalb als das, was sie ist: einen Baustein neben Einkommensnachweisen, Arbeitsvertrag und dem Eindruck aus dem Gespräch. Der Teil, der Ihnen wirklich Sicherheit gibt, ist nicht die Zahl auf dem Zertifikat, sondern die Tatsache, dass Sie den Code eingelöst und das Original gesehen haben.

Dokument prüfen

Häufige Fragen

Davon ist abzuraten. Die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO ist ein Auskunftsrecht der betroffenen Person und enthält sämtliche gespeicherten Daten, weit mehr also, als für eine Vermietungsentscheidung erforderlich ist. Aufsichtsbehörden halten die Forderung nach diesem Dokument für unverhältnismäßig. Verlangen Sie stattdessen die Auskunft, die ausdrücklich für die Weitergabe an Dritte vorgesehen ist.

Die SCHUFA betreibt eine eigene Prüfseite, auf der Sie Nachname, Vorname und den auf dem Zertifikat abgedruckten Code eingeben. Danach wird Ihnen das Originaldokument angezeigt, das Sie mit dem vorgelegten Ausdruck vergleichen. Wurde die Auskunft über ein Immobilienportal bezogen, führt das Portal in der Regel eine gleichartige Abrufseite.

Nein, aber es ist nicht prüfbar. Die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO trägt keinen Code, weil sie nie für Dritte gedacht war. Wenn Ihnen ein Dokument ohne Code vorgelegt wird, bitten Sie um die für die Weitergabe bestimmte Auskunft, statt das vorliegende Papier zu bewerten, das Sie gegen nichts abgleichen können.

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis werden Auskünfte akzeptiert, die wenige Wochen bis wenige Monate alt sind. Entscheidend ist der Zweck: Sie wollen die heutige Lage kennen, nicht die des vergangenen Jahres. Legen Sie eine Grenze fest und wenden Sie sie auf alle Interessenten gleich an.

Nicht ohne Weiteres. Auskünfte über Verbraucher erhalten Vertragspartner der SCHUFA unter engen Voraussetzungen, und ein privater Vermieter zählt in aller Regel nicht dazu. Der übliche und rechtlich saubere Weg ist, dass die betroffene Person ihre Auskunft selbst einholt und Ihnen das dafür vorgesehene Zertifikat aushändigt.

Als alleinige Grundlage nicht. Ein Bonitätswert ist eine statistische Einordnung, keine Prognose für den Einzelfall, und er benachteiligt Menschen mit kurzer Datenhistorie, etwa Berufsanfänger oder erst kürzlich Zugezogene. Betrachten Sie ihn zusammen mit Einkommensnachweisen und Arbeitsvertrag, deren Echtheit sich ihrerseits prüfen lässt.

Schließen Sie den Vertrag nicht und bewahren Sie alle Unterlagen unverändert auf, einschließlich der Originaldateien mit ihren Metadaten. Das Verfälschen einer Urkunde und ihr Gebrauch sind strafbar, eine Anzeige ist Ihnen jedoch freigestellt. Wichtig ist vor allem, die Entscheidung nachvollziehbar zu dokumentieren.

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